Eine Übersicht über interessante Berichte der Staatsregierung zu verschiedenen Themen:

Koloskopie als präventive Leistung im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen bei familiär vorbelasteten Menschen

  • Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) berät bereits über Aufnahme der Koloskopie als präventive Leistung für familiär Vorbelastete in Krebsfrüherkennungsrichtlinie und Leistungskatalog der Krankenkassen.
  • Bestehendes Darmkrebs-Screening: Anspruch ab 50 Jahren, wahlweise Stuhltest alle 2 Jahre oder Koloskopie (max. 2 im Abstand von 10 Jahren).
  • G-BA prüft laut Arbeitsprogramm 2026 Absenkung der Altersgrenze, Anpassung der Frequenz sowie spezifische Regelungen für Personen mit familiärem Risiko.
  • Bewertung stützt sich u.a. auf Ergebnisse des Projekts FARKOR (Vorsorge bei familiärem Risiko für das kolorektale Karzinom), an dem Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP) beteiligt war; FARKOR war vom Innovationsausschuss beim G-BA gefördert worden.
  • Beratungen dauern an; abschließende Entscheidung liegt in Zuständigkeit des G-BA.

Statement MdL Franz Bergmüller: Wir müssen Koloskopie ab 45 Jahre für alle Kassenpatienten ermöglichen! Den Jahresryhtmus entscheidet der Arzt.


Win-Win-Win für Landwirtschaft, Klima- und Naturschutz: Agri-PV-Anlagen ausbauen!

– Zwischenbericht –

  • Ziele und Rahmenbedingungen
    • Staatsregierung setzt sich für bestmögliche Rahmenbedingungen für Agri-Photovoltaik (Agri-PV) gemäß DIN SPEC 91434 ein.
    • Ziel: Installierte PV-Leistung bis 2030 auf 40 GW erhöhen; Agri-PV als bevorzugtes Instrument vor konventionellen PV-Freiflächen.
    • Solarpaket I (Mai 2024) setzte zentrale bayerische Forderungen um: eigenes Ausschreibungssegment für Agri-PV, erhöhter anzulegender Wert (+2,5 ct/kWh) für Anlagen bis 1 MW, gesonderte Höchstwerte für ausschreibungspflichtige Anlagen.
    • Beihilferechtliche Genehmigung durch EU-Kommission steht noch aus – Änderungen derzeit nicht anwendbar.
    • Bayern fordert Bundesregierung auf, Änderungen in künftiger EEG-Novelle beizubehalten und zügige EU-Genehmigung zu erwirken.
  • Ausbau-Stand in Bayern
    • Gesamt-PV-Bestand: ca. 32,3 GW (Stand 31.03.2026); davon 18,9 GW auf Gebäuden, 13,2 GW auf Freiflächen.
    • Zubau 2025: ca. 4,7 GW (2024: 4,1 GW), zu 64 % auf Freifläche.
    • Agri-PV-Anlagen: derzeit ca. 60 MW installiert.
  • Forschungsergebnisse – Demonstrationsanlage Grub (Projekt „PilotAgriPV“)
    • Anlage Anfang 2024 auf Gelände der Bayerischen Staatsgüter (BaySG) in Betrieb; drei Anlagentypen (hoch aufgeständert/nachgeführt 239,8 kWp, niedrig aufgeständert/nachgeführt 293,8 kWp, vertikal 408,3 kWp); Gesamtleistung ca. 940 kWp auf 7 ha.
    • Bewirtschaftung mit normaler Großtechnik möglich; technische Herausforderungen (Düngerverteilung, Pflanzenschutzspritze, Steinschlag am Mulcher) durch Optimierungen gelöst.
    • Sojaernte 2025: hoch aufgeständerte Anlage –25 % Ertrag gegenüber Referenz (Regenschatten); bodennahe Anlagen (vertikal, nachgeführt) übertrafen Referenzerträge um 8–50 %.
    • Stromerzeugung 2025 gesamt: 1.143.868 kWh; höchste spezifische Leistung bei niedrig aufgeständerter Anlage (1.330 kWh/kWp).
    • Stromerlöse 2025: 99.432 € (Direktvermarktung + Marktprämie); landwirtschaftlicher Erlös (Soja): 5.279 € (5,3 % des Gesamtflächenerlöses).
    • Biodiversität: erste Auswertungen zeigen deutlich positiven Effekt auf Artenzahl der Arthropoden unter Modulen; weitere Metabarcoding-Analysen für 2026 geplant.
    • Bevölkerungsumfrage (Winter 2025/2026): ca. 95 % der knapp 300 Befragten befürworten Agri-PV-Demonstrationsanlage; Akzeptanz gegenüber Vorumfrage weiter gestiegen.
  • Neue Anlage Uffenheim (Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau)
    • Agri-PV-Anlage mit max. 1,3 MWp Anfang Mai 2026 in Betrieb genommen; besondere Nord-Süd-Ausrichtung.
    • Forschungsschwerpunkt: gartenbauliche Kulturen; Partner u. a. Technologie- und Förderzentrum (TFZ) Straubing, Saatzucht Streng Engelen, Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürth-Uffenheim.
  • Öffentlichkeitsarbeit
    • 32 Vorträge vor über 2.200 Personen im letzten Jahr; intensiver Austausch mit Landwirtschaft, Forschung, Projektierung und Kommunalverwaltung.
    • 3. Süddeutsches Agri-PV-Forum am 20.05.2026 in Grub; seit September 2024 monatliche Führungen (192 Teilnehmer seit letztem Bericht).
    • Erklärvideo zum Genehmigungsverfahren: über 14.300 Aufrufe (Stand April 2026); Leitfaden zuletzt März 2026 aktualisiert.
    • Nächster Bericht: 2027.

Statement MdL Franz Bergmüller: Die AfD ist gegen Freiflächen-PV und Agri-PV nur in Ausnahmefällen, wenn nicht hochwertiges Acker-und Grünland gefährdet werden.


Gezielt und sozial gerecht: Staffelung des Landespflegegeldes und Investitionen in die Pflegeinfrastruktur

  • Landtag beschloss am 10.12.2025 Änderung des Landespflegegeldgesetzes: ab 2027 500 € Landespflegegeld unmittelbar ausgezahlt, freiwerdende Haushaltsmittel in pflegerische Infrastruktur umgewidmet.
  • Doppelhaushalt 2026/2027: Umwidmung von 182,5 Mio. €; ab 2028 voraussichtlich volle Höhe (232,5 Mio. €).
  • Rund 83 % der Pflegebedürftigen derzeit zu Hause betreut.
  • Umgewidmete Mittel fließen in drei Bereiche:
  1. Weiterbildungsförderung für Pflegefachpersonen
    • 2,5 Mio. € für Förderung erfolgreicher Abschlüsse ausgewählter pflegefachlicher Weiterbildungen in 2026
    • StMGP im Austausch mit Vereinigung der Pflegenden in Bayern zur Umsetzung
  2. Ausbau der Förderrichtlinien PflegesoNah und GutePflegeFöR
    • Schwerpunkt auf junger Pflege (< 65 Jahre; laut Pflegestatistik 2023 über 35.000 Betroffene in Bayern)
    • Anhebung der Förderbeträge für ambulant betreute Wohngemeinschaften, Kurzzeit- und Nachtpflegeeinrichtungen
    • Zuschlag für Tagespflegeeinrichtungen mit Nachtbetreuung
    • Neuer Einzelfördertatbestand für digitale Anwendungen (z. B. intelligentes Bett, smarte Vitalwerterfassung)
    • GutePflegeFöR: Kreis möglicher Antragsteller auf natürliche und juristische Personen ausgeweitet; kommunales Votum bleibt entscheidend
  3. Entlastung von Investitionsaufwendungen für Pflegebedürftige (geplant ab 01.01.2027)
    • Prüfung läuft: Pflegedienste sollen keine gesondert berechenbaren Investitionsaufwendungen mehr auf Pflegebedürftige umlegen
    • Umsetzung via einfaches, digitales, weitgehend automatisiertes Antrags- und Bewilligungsverfahren
    • Ab 2028 (vorbehaltlich Haushalt 2028/2029) Ausweitung auf Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen geplant
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