Ein Kommentar von Franz Bergmüller, Metzgermeister, Immobilienunternehmer und bayerischer Landtagsabgeordneter aus Rosenheim:

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Frauen aus Afghanistan ein pauschales Asylrecht in der Europäischen Union zugesprochen. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass afghanische Frauen einer systematischen Verfolgung ausgesetzt seien und daher grundsätzlich Anspruch auf Asyl haben. Zuvor hatten mehrere Betroffene in Österreich auf ihr Bleiberecht geklagt, wobei die österreichischen Verwaltungsgerichte die komplizierten Fälle dem EuGH vorlegten. Dieser entschied daraufhin, dass Zwangsverheiratungen, häusliche Gewalt und eingeschränkter Zugang zu medizinischer Versorgung in ihrer Wirkung einer politischen Verfolgung gleichkämen. Wer sich mit der Situation afghanischer Frauen befasst hat, kann sich dieser Argumentation des EuGH durchaus anschließen. Die entscheidende Frage ist jedoch, welche Auswirkungen das Urteil im Endeffekt haben wird und ob es tatsächlich zum Schutz verfolgter Frauen beiträgt. Fakt ist: Für Frauen aus Afghanistan ist eine Flucht ohne ihren Ehemann praktisch unmöglich. Weder können sie sich frei im Land bewegen, noch würden ihnen die Taliban die Ausreise ermöglichen. Die Islamisten betreiben ein engmaschiges Netz an Kontrollpunkten und würden weibliche Reisende mit großer Wahrscheinlichkeit noch im Land aufhalten. Nur sehr Wenigen dürfte also die Flucht von Afghanistan nach Europa gelingen. Das Urteil des EuGH wird daher in erster Linie Frauen betreffen, die bereits in der EU leben und noch kein dauerhaftes Bleiberecht haben. Es wird jedoch voraussichtlich nicht lange dauern, bis sich die neue Regelung in Afghanistan herumspricht. Nicht wenige Männer würden dann versuchen, das pauschale Asylrecht der Frauen für sich zu nutzen – vor allem über den Familiennachzug. Auch Schleuserbanden dürften in diesem Zusammenhang bald ein neues Geschäftsmodell wittern. Damit die EU keine erneute, unkontrollierte Migrationskrise erfährt, sind nun die Mitgliedsstaaten gefragt. Das Urteil des EuGH hat mehr einen empfehlenden Charakter und schließt auch in Zukunft keine Einzelfallprüfungen bei weiblichen Asylbewerberinnen aus. Das österreichische Innenministerium hat bereits angekündigt, sich trotz des Urteils weiterhin die Prüfung jedes Asylantrags vorzubehalten. Diese Vorgehensweise sollte auch von allen weiteren EU-Staaten übernommen werden. Zusammenfassend lässt sich feststellen: Der Grundgedanke zum Schutz verfolgter afghanischer Frauen ist nachvollziehbar. Es darf daraus jedoch kein erneuter Kontrollverlust über die Einwanderung in die Europäische Union eintreten. Die vergangenen zehn Jahre haben gezeigt, wie schwierig so eine Dynamik wieder einzufangen ist; deswegen muss sie von Anfang an verhindert werden. Der Europäische Gerichtshof hat diese entscheidenden Aspekte zu wenig berücksichtigt und die nationalen Regierungen müssen nun definieren, wie sie den Missbrauch des pauschalen Asylanspruchs für Frauen verhindern wollen.

Kategorien: Kommentar