AfD siegt vor Gericht! – Bayerischer Verfassungsschutz darf uns nicht mehr als Verdachtsfall bezeichnen und nachrichtendienstlich beobachten

Das Verwaltungsgericht München hat dem Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz heute untersagt, die AfD mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten. Der Verfassungsschutz darf die AfD nur noch anhand öffentlich zugänglicher Quellen beurteilen. Außerdem wurde dem Landesamt verboten, die Partei öffentlich als „Verdachtsfall“ für angebliche verfassungsfeindliche Bestrebungen zu bezeichnen. Der Vorsitzende der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Ulrich Singer, kommentiert dies wie folgt:

Herzliche Einladung zu den Unterlauser Gesprächen

Über neue regionale Energieversorgungsmöglichkeiten spricht jetzt Prof. Dr. Dr. h.c. Edmund Lengfelder im Rahmen der kommenden Unterlauser Gespräche. Am Sonntag, den 30. Oktober, sind dazu alle Interessierten ab 18 Uhr herzlich in den „Wirt vo Laus“ eingeladen!

CSU will Bürger enteignen, um Migranten unterzubringen! – Landrat von Fürstenfeldbruck prüft Beschlagnahmungen

Laut dem Landratsamt von Fürstenfeldbruck sind die Möglichkeiten des Landkreises zur Unterbringung von Asylbewerbern „voraussichtlich bald erschöpft“. Landrat Thomas Karmasin (CSU) lässt daher die Beschlagnahmung von Immobilien prüfen. Der stellvertretende Vorsitzende und wohnungspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Franz Bergmüller, der auch Sprecher für oberbayerische Kommunalpolitik ist, äußert sich dazu wie folgt:

Neues aus dem Landtag

In dieser Woche fand im Bayerischen Landtag die 124. Vollversammlung der Legislaturperiode statt. MdL Franz Bergmüller sprach dabei zu den Themen „Blackoutvorsorge“ und „Energiekrise“.

AfD wirkt! – Abgabefrist zur Grundsteuererklärung wurde verlängert

Bereits am 28. Juli 2022 reichte die AfD-Fraktion einen Antrag zur Fristverlängerung bei der Grundsteuererklärung ein (Drs. 18/23840). Nun verkündete der bayerische Finanz- und Heimatminister Albert Füracker (CSU) heute, dass die Finanzministerkonferenz beschlossen hat, die Abgabefrist bis zum 31. Januar 2023 zu verlängern. Dazu äußert sich Franz Bergmüller, stellvertretender Vorsitzender und baupolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, wie folgt: