Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes im Bayerischen Landtag eingebracht (Drs. 19/8538). In diesem fordert sie die Staatsregierung auf, von ihrer Zielvorgabe einer 30-Prozent-Quote für ökologisch bewirtschaftete Flächen bis 2030 abzusehen. Stattdessen sollten flexiblere, marktorientierte Steuerungsinstrumente eingesetzt werden.

Gerd Mannes erläutert dies als umweltpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag wie folgt:

„Die Staatsregierung hängt zu viel mit links-grünen Umweltorganisationen zusammen. Offenkundig hat die CSU die Interessen der Landwirtschaft verraten. Diese Öko-Quote ist kein realistisches Ziel, sondern eine weltfremde Wunschvorstellung. Politik darf sich aber nicht an unrealistische Ziele klammern. Sie muss zum Wohle des Volkes betrieben werden. Der Anteil ökologisch bewirtschafteter Flächen in Bayern beträgt 13 Prozent. Das Ziel, bis 2030 auf 30 Prozent zu kommen, ist völlig unrealistisch. Wer trotzdem an dieser irrsinnigen Quote festhält, ist ein Träumer.
Landwirtschaft lebt nicht von den Fünf-Jahres-Plänen der CSU. Wir sind nicht in der DDR. Bio-Produkte haben ihren Platz am Markt, aber dieser ist begrenzt. Er lässt sich nicht per Gesetz verdoppeln. Der Staat kann den Kunden die Nachfrage doch nicht vorschreiben! Deswegen sollten wir aufhören, der bayerischen Landwirtschaft diese marktfremde Ideologie zu verordnen. 
Staatliche Förderung muss sich an der Nachfrage, an der Wirtschaftlichkeit und an der Versorgungssicherheit orientieren, nicht an einer Ideologie. Wir brauchen praxisorientierten Naturschutz und keine planwirtschaftlichen Quoten.“

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