Der Entwurf für das neue Bundeswaldgesetz enthält erhebliche Änderungen der bisherigen Regelungen. So soll künftig der Walderhalt wegen der „Klima- und Biodiversitätskrise“ im Mittelpunkt stehen; die Nutzfunktion des Waldes wird eingeschränkt. Dies gilt sowohl für dessen wirtschaftliche Nutzung als auch für die Nutzung als Erholungsraum etwa für Wanderer und Reiter. Zudem ist die Verschärfung bereits bestehender Bußgeldvorschriften sowie die Neueinführung von Straftatbeständen vorgesehen.

Der wald- und forstpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Harald Meußgeier, äußert sich dazu wie folgt:

„Der Entwurf des neuen Bundeswaldgesetzes ist ein Schlag ins Gesicht der Waldeigentümer. Die Liste der Mängel ist lang. Besonders negativ hervorzuheben sind die geplanten Eingriffe in die nach Art. 14 GG geschützten Eigentumsrechte. Die vorgesehenen Nutzungsbeschränkungen sind völlig inakzeptabel!

Der Paradigmenwechsel weg von der Nutzfunktion des Waldes hin zu einem ideologisch motivierten Walderhalt ist im Hinblick auf die Bedeutung von Holz als nachwachsendem und nachhaltigem Rohstoff komplett verfehlt. Selbst als Erholungs- und Freizeitraum soll der Wald teilweise unzugänglich gemacht werden.

Kritisch zu sehen ist auch die geplante Neueinführung von drakonischen Straftatbeständen – sogar mit Haftstrafen! Der Entwurf ist völlig vom Geist der Bevormundung beherrscht. Die Grünen werden ihrem Ruf als Verbotspartei wieder einmal gerecht.

Ich fordere die Bayerische Staatsregierung auf, sich gegen den Entwurf des neuen Bundeswaldgesetzes einzusetzen und für die Rechte der Waldeigentümer zu kämpfen.“

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