Vor dem Landgericht Traunstein endete in dieser Woche das Parteiausschlussverfahren des AfD-Landesverbands Bayern gegen MdL Franz Bergmüller mit einem Vergleich:
Jahrelang lief der Streit zwischen MdL Franz Bergmüller und dem Landesvorstand der AfD. Der Grund: Kurz vor der Aufstellungsversammlung zur Landtagswahl 2023 wurden die Mitglieder durch den Landesvorstand vor „Mandatsgreifern“ gewarnt, also Abgeordneten, die über die AfD in den Landtag gewählt werden wollen, dann aber aus der Partei austreten. Wenngleich der Name „Bergmüller“ nicht explizit genannt wurde, war doch klar, wer gemeint war – mit der Folge, dass Bergmüller auf Platz 18 der Liste (vorherige Landtagswahl Platz 1) abrutschte.
Daraufhin weigerte sich Bergmüller, die acht Prozent der Diäten, die AfD-Abgeordnete an die Partei abgeben müssen, zu zahlen und forderte eine Entschuldigung, die allerdings nicht kam. Dafür wurde Bergmüller offiziell der Parteiausschluss angedroht.
Nach Jahren des Streits kam es jetzt zu einer Einigung (Vergleich siehe unten). Ausschlaggebend war für MdL Franz Bergmüller dafür auch die offizielle Entschuldigung von MdL Böhm, dem stellv. Landesvorsitzenden der bayerischen AfD: „Für manche meiner Behauptungen über Bergmüller will ich mich entschuldigen.“ Zudem wurde im Protokoll offiziell festgehalten, dass es zu Dissonanzen im Zuge der Aufstellung für die Landtagswahl 2023 gekommen war und diese eine Beschädigung des Ansehens von Bergmüller nach sich zogen.
Aufgrund dieser Entschuldigung ließ sich MdL Bergmüller schließlich auf den Vergleich ein – im Sinne der gemeinsamen Partei- und Landtagsarbeit.
Die Vergleichsregelung:
Präambel:
Die Beteiligten sind sich einig, dass es im Vorfeld der bayerischen Landtagswahlen 2023 im Zusammenhang des Aufstellungsverfahrens der Kandidaten zu Dissonanzen gekommen ist, die zu einer Beschädigung des Ansehens des Beklagten geführt haben. Der Beklagte hatte hieraufhin die Zahlung seiner Mandatsträgerabgaben ausgesetzt. Die Klägerin hatte hierauf mit der Ankündigung und Einleitung eines Schiedsgerichtsverfahrens reagiert, in dem der Ausschluss des Beklagten angedroht wird.
Die Beteiligten sind sich ihrer beiderseitigen hohen Verantwortung für Partei und Fraktion bewusst und streben nach einem künftig gedeihlichen Auskommen als gemeinsames Ziel. Dafür schließen die Beteiligten folgenden Vergleich.
1. Die Beteiligten – jeder für sich und beide gemeinsam – erklären ihr Bedauern über die Dissonanzen, die aus einer im Vorfeld zur Aufstellungsversammlung zur bayerischen Landtagswahl verschickten „Mitgliederbefragung“ sowie einer darin im Einzelnen enthaltenen Wortwahl entstanden ist.
2. Der Beklagte zahlt die nicht entrichteten Mandatsträgerabgaben bis zum 31. Mai 2025 nach und wird die monatlichen Beiträge im Weiteren wieder regelmäßig entrichten. Im Gegenzug nimmt die Klägerin den beim Schiedsgericht angedrohten und gestellten Antrag auf Parteiausschluss des Beklagten mit Eingang der Nachzahlung zurück.
3. Die Beteiligten werden dies mit der Veröffentlichung dieses Vergleichs (incl. Präambel) bekunden. Die Veröffentlichung erfolgt ausschließlich:
- auf der Webseite des Landesverbandes der bayerischen AfD
- auf den Medien des Abgeordneten Franz Bergmüller
- als Post im sog. Funktionärsträgerchat des AfD-Landesverbandes