Pressemitteilung
Nachhaltige Wohnungspolitik statt schleichender Enteignung!
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist die Mietpreisbremse nicht verfassungswidrig. Die Bestimmung sei sowohl mit der Eigentumsgarantie, als auch mit der Vertragsfreiheit vereinbar. Wie Mitte August durch den Koalitionsausschuss der Bundesregierung beschlossen wurde, wird die Mietpreisbremse bis 2025 verlängert und gleichzeitig verschärft. Franz Bergmüller, Leiter des bayerischen AfD-Arbeitskreises „Wohnen, Bauen und Verkehr“, kritisiert diese Entwicklung.