Der Weg zu unkontrollierbaren Verboten von nagelneuen PKWs ist frei. Das höchste EU-Gericht entschied jetzt, den Kompromiss bei der Abgasnorm Euro 6 nachträglich zu kippen. Konkret werden damit die Rechte von Städten gestärkt, beliebig Fahrverbote verhängen zu können. AfD-Landtagsabgeordneter Franz Bergmüller hält derartige Bestimmungen für untragbar.

Die EU-Kommission hat ihre Befugnisse überschritten, als sie eine Übergangsfrist für die Euro 6 d-Norm festlegte. Dies entschied jetzt das höchste EU-Gericht nach einer Klage der Städte Madrid, Brüssel und Paris. Ursprünglich war diese Frist ausgehandelt worden, um Fahrzeugherstellern den Übergang auf die neuen Normen und Testmethoden zu erleichtern. Dabei sollte der Stickoxid-Ausstoß schrittweise auf den ab 2021 geltenden Grenzwert von 80 mg pro Kilometer im Realverkehr abgesenkt werden. Auf diesen Kompromiss und die damit verbundenen Konformitätsfaktoren hatten sich die Hersteller eingestellt. Allerdings sind diese Regelungen durch den Gerichtsentscheid nun hinfällig.

Welche drastischen Folgen dies jetzt nach sich ziehen könnte, zeigt sich am Beispiel Paris. Derzeit werden in der französischen Hauptstadt nur ältere Diesel verboten, ab 2024 soll das Verbot dann für alle dieselbetriebenen Fahrzeuge gelten. Durch den EU-Gerichtsentscheid ist das nun auch tatsächlich möglich. Auch deutsche Fahrzeughalter könnten von dem Wegfall der Übergangsfrist betroffen sein. Zahlreiche Autos der Abgasnormen 6 b oder 6 c erreichen die Grenze von 80 mg pro Kilometer im Realverkehr noch nicht und wären damit von dem Verbot betroffen. Zusätzlich könnten auch Besitzer nagelneuer Benziner, für die die Euro 6-Norm greift, die Auswirkungen zu spüren bekommen. Auch für diese PKW galt ursprünglich die Übergangsregelung. Auf Dauer planen viele Städte Europas, zumindest Dieselfahrzeuge aus ihren Städten zu verbannen, teilweise sollen in Zukunft sogar lediglich Elektrofahrzeuge zugelassen sein.

AfD-Landtagsabgeordneter Franz Bergmüller hält diesen Gerichtsentscheid und die Diskussion um Diesel-Fahrverbote in Deutschland für untragbar. „Derartige Regelungen und Vorschriften vernichten enorm Kapital bei Bürgern und Unternehmen“, so der Politiker, „die Automobilindustrie samt angegliederten Branchen macht in Bayern 40% der Exporte aus. Durch diese Debatte wird sowohl die bayerische, als auch die gesamte deutsche Wirtschaft nachhaltig geschädigt.“ Zusätzliche Belastung bedeuten die verschärften Regeln und Verbote auch für Lieferanten, Zulieferer und Beschäftigte von Unternehmen in der Stadt. „Diese Bürger müssen dann dauerhaft große Umwege in Kauf nehmen. Die Folge ist ein lahmgelegter Wirtschaftsverkehr“, kritisiert Bergmüller. Was in der Bevölkerung kaum bekannt ist, ist die Finanzierung der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Diese Organisation verklagt deutschlandweit Kommunen, um Diesel- und allgemein Fahrverbote durchzusetzen. Dabei arbeitet die DUH parallel als Dienstleister für die Bundesregierung, um öffentlich Werbung für die Energiewende zu betreiben. Eigentlich ist die Umwelthilfe jedoch lediglich ein eingetragener Verein. Durch das Verbandsgesetz im Rahmen des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes, das durch die rot-grüne Regierung ausgearbeitet wurde und 2006 unter der großen Koalition in Kraft trat, darf die DUH jedoch trotzdem Abmahnen und Klagen. „Kein anderes Land nutzt derartige Methoden, die wirtschaftsschädliche Debatte um die Dieselfahrverbote ins Rollen zu bringen und aufrecht zu erhalten“, sagt der Landtagsabgeordnete, „dieser staatlich finanzierten Diskussion muss endlich Einhalt geboten werden.“

Weiter spricht sich Franz Bergmüller klar gegen die oftmals inkorrekt plazierten Messstellen, sowie die derzeit geltenden Grenzwerte aus. „Die erlaubten Belastungen an Stickoxiden sind absolut willkürlich gewählt. Während in geschlossenen Räumen, beispielsweise am Arbeitsplatz, bis zu 950 Mikrogramm Stickstoffdioxid erlaubt sind, müssen die Städte im Freien Grenzen von 40 Mikrogramm einhalten können. Das entspricht einem zwanzigfachen Unterschied.“ Immer größer werden auch die Zweifel an der Genauigkeit der Messstellen. Grund dafür sind die Ergebnisse einer Messstelle in Oldenburg. Wegen eines Marathons war die Stadt für einen Sonntag für den Verkehr gesperrt. Die Ergebnisse der Stickstoffdioxidmessungen ergaben einen Mittelwert von 37 Mikrogramm, also nur knapp unter dem Grenzwert. Der Maximalwert lag bei 54 Mikrogramm. Zum Vergleich wurden die Messungen in Wolfsburg mit normalem Sonntagsverkehr herangezogen. Diese ergaben einen Mittelwert von 29 und einen Höchstwert von 44 Mikrogramm.

Auch die Art der Überwachung, um die Einhaltung von Fahrverboten sicherzustellen, kritisiert Bergmüller auf Schärfste. Derzeit ist von der Bundesregierung geplant, Kameras zur Kontrolle einzusetzen. Die sollen allerdings nicht nur das Kennzeichen registrieren und speichern, sondern auch ein Bild „des Fahrzeugs und des Fahrers“. „Es darf nicht sein, dass unsere Bürger und Unternehmen durch die neue DSGVO mehr als belastet und unter Druck gesetzt werden, während die Bundesregierung zusätzliche Datenerfassung und –speicherung einsetzt. Dies ist ein schwerer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Bürger und stellt einen ersten Schritt zur Totalüberwachung der Bevölkerung dar“, so der Politiker. Auch von Datenschützern wird die Kamerakontrolle kritisch gesehen. Sie fordern insbesondere ein zügiges Löschen der erfassten Daten.

Franz Bergmüller fordert bei der Diskussion um Fahrverbote ein sofortiges Einlenken der Staatsregierung. „Anstatt die eigenen Bürger finanziell zu schröpfen, sollte den Altparteien das wirtschaftliche Wachstum und Wohlergehen der Bevölkerung am Herzen liegen“, konstatiert der Landtagsabgeordnete, „dies ist hier leider eindeutig nicht der Fall.“

Kategorien: Umweltpolitik