2016 wurde eine Reform der EU-Urheberrechtsabgabe eingebracht. Vor der endgültigen Verabschiedung soll jetzt noch einmal nachgebessert werden. Die dafür vorgeschlagenen Änderungen wirken allerdings eher wie eine Verschärfung der Regelung. Für europäische Unternehmen wird es dadurch immer schwerer werden, sich im kompetitiven digitalen Umfeld zu behaupten. Landtagsabgeordneter Franz Bergmüller, Leiter des AfD-Arbeitskreises für Digitalisierung, bezeichnet diese geplante Reform als “ungeheuerlichen Irrsinn”.

In dem von “Digitalkomissar” Günther Oettinger 2016 eingebrachten Gesetzesvorschlag zur EU-Urheberrechtsreform sollten, so die offizielle Darstellung, die Rechte von Kunstschaffenden im digitalen Zeitalter gestärkt werden. Bei näherer Betrachtung stellt sich jedoch heraus, dass die Künstler selbst bei dieser Reform zweitrangig sind. Die großen Gewinner der Urheberrechtsreform werden Verlage, Medienhäuser und die üblichen “Rechteverwerter” sein, die den Entwurf durch starke Lobbyarbeit in ihrem Sinne haben anpassen lassen.

So wurde im September vergangenen Jahres im EU-Parlament für eine Umsetzung des Gesetzesentwurfes gestimmt, wobei die Regelungen, die sich mit der fairen Behandlung und Entlohnung der Kunstschaffenden befassen, “komplett verwässert” wurden, sodass letztendlich nur noch eine Regelung übrig bleibt, die die Rechte der Konzerne auf Kosten der Internetgemeinschaft stärkt.

Die Urheberrechtsreform beinhaltet mehrere Artikel, die die Freiheit des Internets massiv einschränken und eine Kultur schaffen, die so gar nicht zu der geplanten Digitaloffensive der Bundesregierung passt. Knackpunkte sind in diesem Fall unter anderem das Leistungsschutzrecht, das die Verwendung von Zitaten, Bildern und sogar Links, wenn sie den Inhalt eines Artikels preisgeben, untersagt, wenn der Rechteinhaber dieser Verwendung nicht explizit zugestimmt hat. Dadurch wird es nicht mehr möglich sein, auf Nachrichten der gängigen Presseverlage zu verlinken, sie in sozialen Medien zu teilen oder sich auf diese zu beziehen, da deren Artikel oftmals die Überschrift in der URL enthalten.
Zudem ist vorgesehen, Betreiber von Internetplattformen dafür haftbar zu machen, wenn auf ihren Seiten urheberrechtlich geschützte Werke durch die Benutzer hochgeladen werden.

Zu den in diesem Zusammenhang vorgesehenen und von Axel Voss (CDU) forcierten Uploadfiltern herrscht bisher im EU-Parlament noch Uneinigkeit, insbesondere zwischen Frankreich und Deutschland. Um die Konflikte beizulegen, hat Rumänien, derzeit Ratspräsident der EU, jetzt einen Kompromissvorschlag zu diesem Paragraphen 13 vorgelegt, der keine Besserung verspricht.

So müssen die Betreiber von profitorientierten Internetplattformen Uploadfilter installieren, sobald eine der folgenden Bedingungen nicht zutrifft:

  • die Seite ist jünger als drei Jahre alt
  • der Jahresumsatz beträgt weniger als 10 Mio. Euro
  • die Seite hat weniger als 5 Mio. Nutzer im Monat

Das bedeutet also konkret, dass unter anderem viele Online-Foren, die seit mehr als drei Jahren existieren, viel Geld investieren und Uploadfilter installieren müssen, um nicht in die Haftung genommen werden zu können. Weiter müssen Betreiber, obwohl sie die oben genannten Punkte erfüllen, “größte Bemühungen” unternehmen, um von Rechteinhabern Lizenzen einzuholen.
Da Benutzer jedoch theoretisch jeden denkbaren Inhalt hochladen könnten, müssten sich die Betreiber um alle potenziellen Rechteinhaber der Welt bemühen – ein Ding der Unmöglichkeit. Dementsprechend werden viele Angebote einfach schließen und Nicht-EU-Betreiber den Zugriff durch EU-Bürger, wie schon als Folge der DSGVO zu sehen war, unterbinden.

Dieser ganze Wahnsinn wird natürlich auch dazu führen, dass sich in der EU niemals eine konkurrenzfähige Start-Up-Kultur entwickeln kann, die die Bundesregierung mit Ihren Versprechungen zur Digitalisierung in Deutschland heraufzubeschwören versucht.

Als besonderes Schmankerl soll laut Urheberrechtsreform die Nutzung von Werken zum “Text- und Data-Mining” nur noch zu Forschungszwecken gestattet werden.
Doch diese “Mining”-Operationen, die einen großen Teil des Machine Learning und der Künstlichen Intelligenz ausmachen, sind zwingend notwendig, damit die EU und insbesondere Deutschland konkurrenzfähig werden. Ansonsten ist das Ziel der Bundesregierung ”‘Artificial Intelligence (AI) made in Germany’ soll zum weltweit anerkannten Gütesiegel werden” noch lächerlicher, als es bei unserem derzeitigen Netzausbau eh schon erscheint.
Paradox ist dabei auch, dass die Uploadfilter, die anhand von Machine Learning darauf trainiert werden, urheberrechtlich geschützte Werke zu erkennen, in Europa also gar nicht mehr kommerziell entwickelt werden dürften.

Die endgültige Entscheidung über die Form der Urheberrechtsreform wird wahrscheinlich erst nach der Europawahl stattfinden, doch dann sicherlich in einer Form, die ein Umfeld schafft, das kleine und mittelständische Unternehmen davon abhält, innovative, digitale Produkte zu entwickeln. Profiteure werden die Verwertungsgesellschaften mit ihrer starken Lobby sein, deren Taschen jetzt schon bei jedem Kauf von digitalen Speichermedien gefüllt werden. Große, nicht europäische Digitalkonzerne, die das Internet in seiner heutigen Form maßgeblich beeinflusst haben, werden immerhin finanziell und personell in der Lage sein, den Anforderungen durch Uploadfilter und eigene Rechtsabteilungen zu genügen – und notfalls alle Inhalte unterbinden, bei denen der Filter nicht zweifelsfrei erkennen kann, dass kein Urheberrechtsverstoß vorliegt.

Franz Bergmüller, MdL
Leiter AfD-Arbeitskreis Finanzen, Wirtschaft, Digitalisierung, Infrastruktur, Wohnen und Petitionen