Position von Arbeitnehmern bei Rechtsstreitigkeiten stärken – Anspruch auf postalische oder elektronische Zustellung von Entgeltsabrechnungen einführen. Diesen Antrag bringen jetzt MdL Franz Bergmüller und MdL Gerd Mannes im Bayerischen Landtag ein.
In Deutschland besteht bislang kein Rechtsanspruch auf postalische oder elektronische Zustellung von gedruckten Entgeltsabrechnungen. Dies führt in der Praxis immer wieder dazu, dass Arbeitnehmer unter Umständen keinen vollständigen Überblick über ihre Abrechnungen haben oder zur Einsicht der Unterlagen auf technische Infrastruktur, z.B. Computer oder Online-Zugänge beim Arbeitgeber, angewiesen sind. Weiterhin kommt es immer wieder vor, dass Arbeitgeber die Entgeltabrechnungen nur erschwert zugänglich machen, weil die Rechtslage nicht ausreichend verbindlich ist. Artikel 108 der Gewerbeordnung regelt bislang nur, dass der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entgeltsabrechnung in Textform hat, wobei das Speichermedium offen gelassen wird. Vor allem in Rechtsstreitigkeiten sind Arbeitnehmer daher regelmäßig benachteiligt, wenn sie keine vollständige Einsicht in ihre Abrechnungen haben. Ein Rechtsanspruch auf postalische oder wahlweise elektronische Zustellung der Abrechnungen schafft hier Abhilfe und stärkt die Position der Beschäftigten.
MdL Franz Bergmüller und MdL Gerd Mannes fordern die Staatsregierung daher jetzt dazu auf, sich auf Bundesebene für die Einführung eines Rechtsanspruches von Arbeitnehmern auf postalische oder wahlweise elektronische Zustellung von Entgeltsabrechnungen einzusetzen.
Ein Antrag, der auf den 20 Jahren Erfahrung als Arbeitsrichter von MdL Franz Bergmüller basiert!