Wie verbohrt und ideologiegetrieben die Kartellparteien unter Führung der CSU und der FW sind, zeigt der Antrag der AfD zu Mitarbeiterwohnungen, der bereits am 16. Juni 2020 (Drucksache 18/8349) gestellt worden ist. Einzig die AfD stimmte für ihren Antrag, die übrigen Fraktionen schmetterten ihn ab. Am 14. Februar 2023 stellten CSU und FW im Bauausschuss einen fast identischen Antrag mit dem Titel „Verbindung von Arbeit und Wohnen – Mitarbeiterwohnungen ermöglichen!“ (Drucksache 18/25818), dem auch zugestimmt wurde. Am 19. Juni 2023 teilte jetzt die Staatsregierung mit, dass sie sich für die Zulassung von Mitarbeiterwohnungen in Gewerbegebieten einsetzen wird. Es wurden also in dieser Sache drei Jahre vergeudet, nur weil man der AfD die demokratische Zusammenarbeit verweigert.