Die große Mehrheit der AfD-Abgeordneten im Bayerischen Landtag hat eine Popularklage gegen die Einführung des Islamunterrichts an bayerischen Schulen erhoben. Zwar wurde ein früherer Eilantrag der AfD-Fraktion am 26. August 2021 vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof zurückgewiesen, aber dem Hauptsacheverfahren hat das Gericht Erfolgsaussichten zugesprochen.

Insbesondere hielten die Richter eine formelle Verfassungswidrigkeit des Gesetzes zur Einführung des islamischen Religionsunterrichts für möglich. Bei der Abstimmung über das Gesetz war offensichtlich nicht die nötige Anzahl an Abgeordneten im Landtag anwesend. Es verfügt daher nicht über eine hinreichende demokratische Legitimation.

Ungeachtet dessen hält die AfD-Fraktion das Gesetz auch inhaltlich für falsch. Unserer Auffassung nach verletzt es die staatliche Neutralitätspflicht in religiösen Fragen und bevorzugt Muslime gegenüber anderen nichtchristlichen Religionsgemeinschaften oder Atheisten. Durch die Einführung dieses Gesetzes verstößt die Staatsregierung daher gegen den verfassungsrechtlich gebotenen Gleichheitsgrundsatz. Schulen haben die Aufgabe, religiöse Lehren neutral zu behandeln, aber eine Verkündung islamischer Glaubenslehren ist in unserer Verfassung nicht vorgesehen. Zudem ist nicht geklärt, wer diesen Islamunterricht finanzieren soll.

Die AfD stellt sich der von der Staatsregierung geförderten Islamisierung Bayerns als einzige Partei im Landtag konsequent entgegen. Wir nehmen nicht hin, dass an bayerischen Schulen der Islam gepredigt wird!

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