Die europäische Anti-Geldwäschebehörde AMLA plant zusätzliche Daten-, Dokumentations- und Berichtspflichten für Steuerberatungskanzleien. Bis zu 65 Datenpunkte könnten für deren Risikobewertung relevant werden. Vereinfachungen sind grundsätzlich nur bei weniger als fünf Vollzeitäquivalenten und unter 600.000 Euro Jahresumsatz vorgesehen. Zahlreiche Informationen müssten aufwendig erhoben und verarbeitet werden. Die Bundessteuerberaterkammer verabschiedete deshalb einstimmig eine Resolution gegen die Entwürfe. Auch die Steuerberaterkammer München kritisiert die geplanten Anforderungen.
Andreas Winhart, stellvertretender AfD-Fraktionsvorsitzender und finanzpolitischer Sprecher, erklärt:
„Unsere Steuerberater leisten unverzichtbare Arbeit für Unternehmen und Selbstständige. Statt ihnen den Rücken freizuhalten, will Brüssel sie mit zusätzlichen Datenmeldungen und Dokumentationspflichten belasten. Das kostet Zeit, Geld und Beratungskapazitäten. Die berechtigten Einwände der Steuerberaterkammern müssen ernst genommen werden! Die AfD steht an der Seite des Berufsstands und fordert die vollständige Nichteinführung beziehungsweise Abschaffung dieser zusätzlichen AMLA-Vorgaben!“
Franz Bergmüller, Mitglied der Enquete-Kommission Bürokratieabbau, ergänzt:
„Wer Bürokratie abbauen will, darf nicht ständig neue Berichtspflichten schaffen! Betroffen wären auch zahlreiche kleine und mittlere Kanzleien sowie die Steuerberaterkammern als Aufsichtsbehörden. Diese zusätzliche Belastung trifft mittelbar auch Selbstständige und Unternehmen. Geldwäsche muss gezielt bekämpft werden, statt flächendeckend neue Verwaltungsstrukturen aufzubauen. Die Staatsregierung muss sich auf Bundes- und EU-Ebene dafür einsetzen, dass diese zusätzlichen AMLA-Vorschriften verhindert werden!“