Die Grünen haben einen Dringlichkeitsantrag unter dem Titel „Für die Menschen und die Kommunen in Bayern: Wer unser Wasser verschmutzt, muss zahlen!“ in den Bayerischen Landtag eingebracht. Darin fordern sie die Staatsregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass die EU-Kommunalabwasserrichtlinie 2024/3019 bis Ende Juli 2027 in Deutschland umgesetzt wird.
Harald Meußgeier erklärt dazu als Leiter des Arbeitskreises für Umwelt und Verbraucherschutz der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag:
„Niemand stellt infrage, dass unser Wasser vor Schadstoffen geschützt werden muss. Aber gute Ziele machen noch keine gute Politik. Entscheidend ist nicht nur, was man will, sondern auch, wer es bezahlen soll. Die Grünen wollen die Kosten nach dem Verursacherprinzip umlegen. Aber die vierte Reinigungsstufe bei Kläranlagen bedeutet Investitionen in Milliardenhöhe. Viele Kommunen stehen schon heute mit dem Rücken zur Wand. Auch für unsere Industrie wären weitere Kosten fatal. Am Ende gehen Kostensteigerungen immer zu Lasten der Verbraucher, Patienten, Beitrags- oder Steuerzahler.
Gewässerschutz ist wichtig, aber er muss realistisch, bezahlbar und technologieoffen organisiert werden. Wir brauchen keine neuen EU-Vorgaben, die in Brüssel von abgehobenen Bürokraten beschlossen werden.
Als AfD sagen wir Ja zu sauberem Wasser, aber Nein zur wirtschaftlichen Überforderung der Kommunen! Und wir stellen uns jeder neuen Kostenlawine für Bürger und Steuerzahler entgegen.“
Pressemitteilung
Oskar Lipp: Porsche und Rolex beschlagnahmen? Klingbeil hetzt gegen Leistungsträger und droht mit Enteignung!
Die Bundesregierung hat einen „Aktionsplan“ gegen „Steuerbetrüger“ vorgelegt. Beim Zoll soll ein „Gemeinsames Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität“ entstehen. Dafür sollen 1.500 neue Stellen geschaffen werden. Insgesamt könnten dann bis zu 50.000 Menschen in der Zollverwaltung tätig sein. Besonders brisant: Künftig darf der Zoll für 180 Tage Vermögenswerte ohne Nachweis einer Straftat beschlagnahmen – den legalen Erwerb muss der Eigentümer nachweisen. Ab 100.000 Euro Jahresumsatz ist ab 2028 eine elektronische Registrierkasse vorgeschrieben. Hinzu kommt eine auf 15 Jahre verlängerte Aufbewahrungspflicht für Buchungsbelege. Und schließlich soll der Strafrahmen für Steuerhinterziehung auf 15 Jahre steigen. Oskar Lipp erklärt dazu als wirtschaftspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag: