Franz Bergmüller: Gericht zweifelt Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuerreform an!

Das Finanzgericht in Rheinland-Pfalz hat in zwei Fällen die Vollziehung der Grundsteuerwertbescheide ausgesetzt, die auf Grundlage der neuen Grundsteuer erstellt wurden. Laut dem Gericht gibt es Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des neuen Berechnungssystems. Dazu MdL Franz Bergmüller, kommunalpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag und erfahrener Wohnungsbaupolitiker:

Nur zwei Drittel der Immobilienbesitzer haben bisher ihre Grundsteuererklärung abgegeben – AfD begrüßt Verlängerung der Abgabefrist in Bayern

Der bayerische Finanzminister Füracker (CSU) verkündete heute, dass in Bayern die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung bis zum 30. April 2023 verlängert wird. Anderenfalls hätten Immobilienbesitzer ihre Grundsteuererklärung nur noch bis heute um 24 Uhr beim Finanzamt online – oder in Bayern auch per Papierformular – abgeben können. Derzeit haben (Stand 29. Januar) in Bayern nur rund 66 Prozent der Eigentümer die Grundsteuererklärung eingereicht. Diese Zahl hält Füracker für nicht überraschend. Eine so späte Steuererklärung sei „nichts Außergewöhnliches“, sagte der CSU-Politiker im BR24-„Thema des Tages“. Der stellvertretende Vorsitzende, wohnungs- und baupolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Franz Bergmüller, äußert sich dazu wie folgt:

AfD wirkt! – Abgabefrist zur Grundsteuererklärung wurde verlängert

Bereits am 28. Juli 2022 reichte die AfD-Fraktion einen Antrag zur Fristverlängerung bei der Grundsteuererklärung ein (Drs. 18/23840). Nun verkündete der bayerische Finanz- und Heimatminister Albert Füracker (CSU) heute, dass die Finanzministerkonferenz beschlossen hat, die Abgabefrist bis zum 31. Januar 2023 zu verlängern. Dazu äußert sich Franz Bergmüller, stellvertretender Vorsitzender und baupolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, wie folgt:

Andere blockieren, wir bieten Lösungen – AfD-Antrag zur Fristverlängerung für die Grundsteuererklärung pauschal abgelehnt

Der stellvertretende Vorsitzende der AfD-Landtagsfraktion, Franz Bergmüller, hat die Probleme bei der Abgabe der neu geregelten Grundsteuererklärung frühzeitig erkannt und entsprechend reagiert. Bereits im Juli formulierte er einen Antrag zur Verlängerung der Abgabefrist bis Ende des Jahres. Schon damals war absehbar, dass bis Ende Oktober, wie von der Bundesregierung vorgegeben, nur ein Bruchteil aller Erklärungen eingereicht sein wird. Der stellvertretende Vorsitzende und baupolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Franz Bergmüller, führt dazu folgendes aus:

AfD will Wohneigentum bezahlbar machen – Immobilienbesitzer fürchten Mehrbelastungen durch Grundsteuererklärung

Wirtschaftsforscher haben erneut scharfe Kritik an der Grundsteuerreform geäußert. Insbesondere das Grundsteuer-Bundesmodell sei „unnötig komplex“, sagte Ifo-Chef Clemens Fuest. Zudem fürchten Eigentümerverbände, dass die Gemeinden ihre Hebesätze nicht an die neue Berechnungsmethode des jeweiligen Bundeslandes anpassen werden. „Viele Kommunen heben bereits jetzt die Grundsteuer-Hebesätze deutlich“, sagte Sibylle Barent von der Organisation „Haus und Grund“ dem „Handelsblatt“. Der stellvertretende Vorsitzende und wirtschaftspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Franz Bergmüller, äußert sich dazu wie folgt:

Wir fordern eine Fristverlängerung für die Grundsteuererklärung – Bürokratie erschwert Fristeinhaltung

Die seit 1. Juli verpflichtenden neuen Grundsteuererklärungen kommen nicht recht in Schwung. Sie hinken dem Zeitplan deutlich hinterher. Die Einhaltung der Frist für die Abgabe der ca. 38 Mio. sogenannten Feststellungserklärungen zum 31.10.2022 scheint unerreichbar. Dazu äußert sich Franz Bergmüller, stellvertretender Vorsitzender der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag wie folgt:

Grundsteuer C: Enteignung durch den Staat

Für Besitzer baureifer Grundstücke kann es teuer werden. Die Finanzminister von Bund und Ländern gaben der „Grundsteuer C“ jetzt ihre grundsätzliche Zustimmung. AfD-Landtagsabgeordneter Franz Bergmüller bezeichnet diesen Vorschlag als „rechtswidrige Enteignung von Bürgern“. Ziel der neuen Steuer ist es, zur Bebauung von Brachflächen zu zwingen.