Das Finanzgericht in Rheinland-Pfalz hat in zwei Fällen die Vollziehung der Grundsteuerwertbescheide ausgesetzt, die auf Grundlage der neuen Grundsteuer erstellt wurden. Laut dem Gericht gibt es Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des neuen Berechnungssystems. Dazu MdL Franz Bergmüller, kommunalpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag und erfahrener Wohnungsbaupolitiker:

„Die jüngsten Entwicklungen sind ein klares Zeichen dafür, dass das neue Grundsteuergesetz mehr Probleme schafft, als es löst. Statt eines einfachen und transparenten Systems haben wir es nun mit einem wahren Bürokratiemonster zu tun, das sowohl für die Bürger als auch für die Verwaltung eine enorme Belastung darstellt. Jetzt steht auch die Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuerreform in Frage!

Eine pragmatische Widerspruchslösung wäre ein wesentlich einfacherer und effizienterer Ansatz gewesen. Diese Option hätte es ermöglicht, individuelle Härtefälle zu berücksichtigen, ohne das gesamte System umzukrempeln. Stattdessen hat die aktuelle Regierung einen komplexen und fehleranfälligen Prozess eingeführt, der nun möglicherweise sogar verfassungswidrig ist.

Ich fordere dringend eine sofortige Überprüfung und Überarbeitung der Grundsteuerreform, um ein gerechteres, einfacheres und verfassungskonformes System zu schaffen, das den Bürgern dient, anstatt sie zu belasten!“

Franz Bergmüller, MdL
Kommunalpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag Wohnungsbaupolitiker

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