Politik
Absurder Prozess um Sonntagssemmeln
Das Oberlandesgericht in München verhandelte heute über den Verkauf von Semmeln. Eine Münchner Bäckereikette war wegen Verstoß gegen das Ladenschlussgesetz verklagt worden. Das Absurde: Hätte die Bäckerei die verkauften Semmeln zuvor belegt, wären die verlängerten Öffnungszeiten zulässig gewesen. Für Franz Bergmüller zeigt dieser Fall klar, dass derartige unnötige Regelungen und die ausufernde Bürokratie in Bayern dringend eingedämmt werden müssen.