Das Oberlandesgericht in München verhandelte heute über den Verkauf von Semmeln. Eine Münchner Bäckereikette war wegen Verstoß gegen das Ladenschlussgesetz verklagt worden. Das Absurde: Hätte die Bäckerei die verkauften Semmeln zuvor belegt, wären die verlängerten Öffnungszeiten zulässig gewesen. Für Franz Bergmüller zeigt dieser Fall klar, dass derartige unnötige Regelungen und die ausufernde Bürokratie in Bayern dringend eingedämmt werden müssen.

Laut Ladenschlussgesetz dürfen Bäckereien sonntags lediglich drei Stunden zum Verkauf von Frühstücksbrotwaren geöffnet haben. Darunter zählen unbehandelte Speisen, wie einfache Semmeln, Brezen, oder Brot. Eine Münchner Bäckereikette hatte ihre Filialen jedoch an Sonntagen für fünf Stunden geöffnet. Dafür wurde das Unternehmen kürzlich von der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs verklagt. Heute verhandelte das Münchner Oberlandesgericht über den Fall. Dabei ging es nun um die Frage, ob es sich bei einer Semmel um eine „zubereitete Speise“ handelt. Denn dann würde die „Drei-Stunden-Regel“ nicht gelten. Hätte die Bäckereikette also beispielsweise belegte Semmeln verkauft, wären die längeren Öffnungszeiten von Gesetz her erlaubt gewesen. Das Gericht entschied heute, die Verhandlung zu vertagen.

AfD-Landtagsabgeordneter Franz Bergmüller bezeichnet diese Anklage als „bürokratischen Irrsinn“. Um derartige Absurditäten künftig zu vermeiden, fordert er eine Überprüfung des bayerischen Ladenschlussgesetzes. „Derartige Abgrenzungen und Regelungen sind unnötig und für unsere Unternehmen enorm geschäftsschädigend. Hier muss ganz klar die Gesetzgebung überarbeitet werden, um ähnliche Fälle in Zukunft zu vermeiden“, so Bergmüller. Der Politiker hatte sich bereits während des Wahlkampfes klar für einen Bürokratieabbau in Bayern ausgesprochen. „Insbesondere für Gründer und mittelständische Unternehmen ist der ‚Bürokratie-Dschungel’ in Bayern ein großes Hindernis. Wenn wir den Mittelstand auf Dauer fördern wollen, ist neben einer grundlegenden Steuerreform eine Reduzierung von unnötigen Vorschriften und Regeln dringend notwendig“, konstatiert der Landtagsabgeordnete, „hier sehe ich ganz klar die Koalition von CSU und Freie Wähler in der Pflicht.“ Laut des Koalitionsvertrages soll innerhalb der nächsten fünf Jahre die „Zahl der Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften auf ein Minimum“ begrenzt werden. „Wir werden sehen, ob diese Versprechungen in die Tat umgesetzt werden“, so der Politiker, „für die bayerischen Bürger und Unternehmen sind derartige Maßnahmen von größter Wichtigkeit.“ Konkret schlägt Bergmüller eine Befreiung der Aufzeichnungspflicht für Unternehmen mit bis zu 20 Mitarbeitern vor, zunächst auf ein Jahr befristet. „Damit könnten wir dem Bürokratieabbau einen großen Schritt näher kommen“, sagt der Landtagsabgeordnete, „falls diese Neuregelung tatsächlich den gewünschten Effekt bringt, soll diese dann natürlich weiterhin gelten.“

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