Gastbeitrag von MdEP Markus Buchheit: Der Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments musste sich jetzt mit mehreren eingebrachten beziehungsweise noch einzubringenden Petitionen befassen, in denen “Bedenken über die Diskriminierung von LGBTIQ-Personen in der EU” geltend gemacht wurden.
Dabei sollte auch das Kinderschutzgesetz in Ungarn kritisiert werden. Die Petitionsinitiatoren wollen erreichen, dass die Mitgliedstaaten die Anerkennung von Transgender-Eltern erleichtern und ihre rechtliche Stellung stärken. In den Petitionen wird betont, dass EU-Recht angeblich Vorrang vor nationalem Recht habe. Das beträfe auch verfassungsrechtliche Bestimmungen der Mitgliedsstaaten. Den Prinzipien der Freizügigkeit und Gleichstellung folgend, sollen in allen Mitgliedsstaaten die rechtliche Stellung von Transgender-Eltern und auch die Stellung der gemeinsamen Kinder anerkannt werden, wenn diese Personen von einem Land ins andere umziehen. Dabei wurde mit angeblich “LGBT-freien Zonen” argumentiert, die es aber gar nicht gibt, und garniert wurde das Ganze mit Anschuldigungen gegen die drei Mitgliedstaaten Polen, Ungarn und Rumänien. Der Rat wurde aufgefordert, die Beratungen über die Verfahren nach Artikel 7 EUV in Polen und Ungarn, einschließlich der so genannten “LGBTIQ-Rechte”, wieder aufzunehmen. Mit dem Europäischen Gerichtshof und mit sogenannten „Haushaltsinstrumenten“ sollen Polen und Ungarn zur Räson gebracht werden.
Die ID-Fraktion weist diese Petitionen zurück, denn die Zuständigkeiten für das angebliche Problem mit der LGBTIQ-Community liegen bei den jeweiligen Mitgliedsstaaten. Das Argument der angeblich LGBT-freie Zonen beruht im Übrigen auf Fake News. Verfassungsrechtlich bedeutet die ID-Position, dass das Subsidiaritätsprinzip gestärkt wird, weil eben nicht EU-Recht vor den Verfassungen der Mitgliedssaaten Vorrang genießt. Offenbar unterstützt der Juristische Dienst des EU-Parlaments diese Position. Die Ablehnung der Petitionen ist ein Bekenntnis zur Freiheit und ein Nein zu EU-Eingriffen in die Innenpolitik der Mitgliedstaaten. Die angeblichen Zuständigkeiten der EU widersprechen aus Sicht der ID den EU-Verträgen, da die politischen Kompetenzen und die Rechtssouveränität der EU-Mitgliedstaaten für Null und nichtig erklärt werden würden.
Die ID-Delegationen stimmten deswegen gegen die Petitionen.