Der Dringlichkeitsantrag wurde offiziell abgelehnt, gewirkt hat er trotzdem. Im Rahmen der 10. Plenarsitzung hatte der Landtagsabgeordnete Franz Bergmüller die sofortige Aussetzung der Neuinterpretation der Quellensteuer gefordert. Nach Recherche von „Frontal21“ war geplant, bayerische Unternehmen ordentlich zur Kasse zu bitten. Rückwirkend auf bis zu sieben Jahren sollte beispielsweise bei Google geschaltete Werbung besteuert werden. Obwohl die Forderungen des wirtschaftspolitischen Sprechers der AfD (wie gewohnt) von allen Parteien abgelehnt wurden, erweist sich der Dringlichkeitsantrag jetzt doch als Erfolg. Wie der bayerische Finanzminister Albert Füracker im persönlichen Gespräch mit Franz Bergmüller erklärte, seien alle diesbezüglichen Forderungen ausgesetzt worden.
Im vergangenen Monat berichtete „Frontal21“ über einen bayerischen Unternehmer, der aufgrund einer „Neuinterpretation“ der Quellensteuer eine rückwirkende Steuerzahlung von bis zu 4 Millionen Euro zu erwarten hatte. Der Online-Händler hatte über Google Werbung geschalten. Das Finanzamt forderte nun von dem Unternehmer, rückwirkend für sieben Jahre 15 % Quellensteuer auf diese Werbeausgaben zu entrichten. Grund dafür war die Tatsache, dass Großkonzerne, wie Google, Amazon, Facebook oder Apple (GAFA-Unternehmen) mit ihren europäischen Hauptsitzen in Ländern wie Irland ansässig sind. Dort ist die Besteuerung bekanntermaßen sehr unternehmensfreundlich. Da sich der deutsche Staat durch diese Konzerne zunehmend um Steuern betrogen sieht, sollten durch diese Neuinterpretation der Quellensteuer (§ 50a Einkommensteuergesetz) indirekt Google und Co. zur Kasse gebeten werden. Rein theoretisch dürften die bayerischen Unternehmer die Forderungen des Finanzamts zwar von den Tech-Riesen zurückfordern, realistisch ist eine Erstattung der Kosten durch die Großkonzerne allerdings nicht.
Mit einem Dringlichkeitsantrag forderte der AfD-Landtagsabgeordneter Franz Bergmüller daher, die Erhebung dieser modifizierten Quellensteuer sofort zu stoppen, umfassend über die rechtliche Grundlage zu informieren und nach Feststellung einer Rechtwidrigkeit auch einfach mal bei den bayerischen Unternehmern um Entschuldigung zu bitten. Auch die FDP hatte einen diesbezüglichen Antrag gestellt, forderte allerdings nur einen „Verzicht der Erhebung des ‚Quellensteuer’ bis zur Klärung der Sachlage und umfassende Informationen“. Beide Anträge wurden im Plenum abgelehnt, der Antrag der FDP interessanter Weise fast ausschließlich durch die Abgeordneten der Regierungskoalition.
Jetzt zeigt sich allerdings, dass die Forderungen der AfD, wenn auch nicht offiziell im Rahmen des Plenums, doch von den Verantwortlichen angenommen wurden. Im persönlichen Gespräch mit Franz Bergmüller informierte der bayerischer Finanzminister Albert Füracker darüber, dass sämtliche Forderungen, bzw. die Neuinterpretation der Quellensteuer, ausgesetzt seien. „Ich freue mich sehr, dass wir hier eine drohende Steuererhöhung für bayerische Unternehmen abwenden konnten“, so Bergmüller, „es darf nicht Usus werden, dass Finanzämter willkürlich das Gesetz beugen, um ihre Steuereinnahmen zu Lasten der Mittelständler erhöhen.“ Das positive Ergebnis dieser Intervention stimmt den wirtschaftspolitischen Sprecher der AfD auch für zukünftige Anträge positiv. „Wir sehen uns als ‚Bürgeranwalt’ und werden auch weiterhin für unsere bayerischen Unternehmen kämpfen und unsere Grundeinstellungen konsequent vertreten“, so der Politiker, „die Tatsache, dass unsere Ideen und Anträge abgelehnt werden, zeigt lediglich, wie unbequem wir den Altparteien sind. Wirkung zeigen wir trotzdem. Unser Engagement und unsere Arbeit für die bayerische Bevölkerung zahlt sich aus.“