Durch eine Neuinterpretation der Quellensteuer sollen bayerische Unternehmen jetzt ordentlich zur Kasse gebeten werden. Rückwirkend auf bis zu sieben Jahren soll beispielsweise bei Google geschaltete Werbung besteuert werden. Eigentlich sollen damit große Tech-Konzerne, wie Facebook, Amazon oder Apple besteuert werden, in der Praxis bleiben die bayerischen Unternehmen allerdings selbst auf den enormen Summen sitzen. Der Landtagsabgeordnete und Leiter des AfD-Arbeitskreises für Wirtschaft, Franz Bergmüller, will eine solche „rechtwidrige Gängelung mittelständischer Unternehmen“ nicht hinnehmen. Gemeinsam mit der AfD-Fraktion brachte Bergmüller in dieser Woche daher einen Dringlichkeitsantrag zur 10. Plenarsitzung im Bayerischen Landtag ein.

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Vor wenigen Tagen berichtete „Frontal21“ über einen bayerischen Unternehmer, der aufgrund einer „Neuinterpretation“ der Quellensteuer eine rückwirkende Steuerzahlung von bis zu 4 Millionen Euro zu erwarten hat. Der Online-Händler hatte über Google Werbung geschalten. Jetzt fordert das Finanzamt von dem Unternehmer, rückwirkend für sieben Jahre 15 % Quellensteuer auf diese Werbeausgaben zu entrichten. Grund dafür ist die Tatsache, dass Großkonzerne, wie Google, Amazon, Facebook oder Apple (GAFA-Unternehmen) mit ihren europäischen Hauptsitzen in Ländern wie Irland ansässig sind. Dort ist die Besteuerung bekanntermaßen sehr unternehmensfreundlich. Der deutsche Staat sieht sich durch diese Konzerne zunehmend um Steuern betrogen. Durch diese Neuinterpretation der Quellensteuer (§ 50a Einkommensteuergesetz) sollen Google und Co. jetzt zur Kasse gebeten werden. „Rein theoretisch dürfen die bayerischen Unternehmen die Forderungen des Finanzamtes von den Tech-Riesen zurückfordern“, erklärt AfD-Landtagsabgeordneter Franz Bergmüller, „damit wird dieses Handeln derzeit gerechtfertigt. In der Praxis ist ein Erstattung dieser Kosten durch die Großkonzerne allerdings nicht realistisch. Die Neuinterpretation der Quellensteuer ist damit nichts weiter als eine spitzfindige Steuererhöhung zu Lasten deutscher Unternehmen.“ Auf Wirken des Abgeordneten stellte die AfD-Fraktion dazu in dieser Woche ein Dringlichkeitsantrag im Rahmen der Plenarsitzung im Bayerischen Landtag. „Wir fordern ganz deutlich, die Erhebung dieser modifizierten Quellensteuer sofort zu stoppen, umfassend über die rechtliche Grundlage zu informieren und nach Feststellung einer Rechtwidrigkeit auch einfach mal bei den bayerischen Unternehmern um Entschuldigung zu bitten“, so Bergmüller, „es darf nicht Usus werden, dass Finanzämter willkürlich das Gesetz beugen, um zu Lasten bayerischer Mittelständler die Steuereinnahmen zu erhöhen.“

Interessant dabei ist auch, dass durch das geltende Gesetz zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Irland, dem Hauptsitz von Google, und Deutschland derartige Forderungen eigentlich bereits grundsätzlich jeder rechtlichen Grundlage entbehren. Außerdem bezieht sich die Quellensteuer im ursprünglichen Sinn auf die Überlassung der Nutzung von Urheberrechten. Die Anwendung dieses Gesetzes auf eine Platzierung von Werbung anhand von Algorithmen ist mehr als zweifelhaft und noch nicht abschließend geklärt.

Im Rahmen dieser 10. Plenarsitzung hatte auch die FDP-Fraktion einen Dringlichkeitsantrag bezüglich dieses Themas gestellt. Darin wurde allerdings lediglich der „Verzicht auf Erhebung der ‚Quellensteuer’“ bis zur Klärung der Sachlage und umfangreiche Information gefordert. „Wir gehen hier ganz bewusst einen Schritt weiter“, sagt der Landtagsabgeordneter, „als Sprecher der AfD-Fraktion zu wirtschaftlichen Themen setze ich mich in aller Deutlichkeit für eine Stärkung der bayerischen Unternehmen ein. Dazu gehört es nicht nur, rechtswidrige Steuererhebungen zu verhindern, sondern auch, der Staatsregierung deutlich zu machen, dass ein solches Verhalten auch zukünftig nicht geduldet wird. Daher fordern wir eine Entschuldigung der Verantwortlichen bei den Betrieben, die sich durch diese ungerechtfertigten Forderungen bereits nahe an der Existenzgrenze wähnten.“

Insbesondere die CSU scheint sich allerdings der bayerischen Mittelschicht doch nicht so verpflichtet zu fühlen, wie sie sich in den Medien oft und gerne präsentiert. Informieren ja, weiter gehen will die Partei allerdings nicht. Nicht verwunderlich daher, dass beide Anträge, sowohl der AfD, als auch der FDP, im Plenum abgelehnt wurde – der Antrag der FDP übrigens fast ausschließlich durch die Abgeordneten der Regierungskoalition. Die Ergebnisse der namentlichen Abstimmung können öffentlich eingesehen werden.

Franz Bergmüller bleibt jedoch zuversichtlich. „Wir sehen uns als ‚Bürgeranwalt’ und werden weiterhin für unsere bayerischen Unternehmen kämpfen. Auch wenn die Altparteien im Landtag sich mit aller Kraft gegen uns wehren, werden wir unsere Grundansichten weiterhin konsequent vertreten. Die Staatsregierung möchte sich das weitere Verfahren in dieser Thematik zunächst offenhalten und hofft auf eine Klärung durch die Bundesregierung. Ich warne bereits jetzt davor, dass dies zu einer bundesweiten Einführung dieser maskierten Steuererhöhung führt.“