Im Rahmen der 16. Plenarsitzung im Bayerischen Landtag wurde jetzt insbesondere über die Annahme des Volksbegehrens und des Begleitgesetzes diskutiert. Die Abgeordneten Franz Bergmüller und Andreas Winhart berichten aus dem Maximilianeum.
Sehr geehrte Bürger,
In der heutigen Landtagssitzung ging es in erster Linie um die Annahme des Volksbegehrens und des Begleitgesetzes, das die CSU/FW Regierung eingebracht hat, um die Grundstückseigentümer und die Landwirtschaft zu beschwichtigen.
Ministerpräsident Söder verteidigte sein Einknicken mit Aussöhnung und Verbesserungen durch ein Begleitgesetz. Dafür war ihm keine Kehrtwende zu schade. Laut Volksbegehrensgesetz soll der Ökolandbau von bisher 8 % bis 2030 auf 30 % durch Verpflichtungen gesteigert werden. Grundsätzlich ist bekannt, dass die notwendigen erhöhten Erzeugerpreise im Ökolandbau sich nicht 30 % der Bevölkerung leisten wollen oder können. Fakt ist auch, dass dadurch der Preis für Ökoprodukte auch durch die Handelsoligopole unter Druck gerät. Dirigistische Eingriffe haben auch bisher in der Landwirtschaft nicht zu höheren Preisen geführt. Die weitere Verpflichtung, 13 % der Anbaufläche soll bis 2027 brach liegen bleiben, verknappt die Anbaufläche und verteuert die eh schon viel zu hohen Pachtpreise, die in unserer Region bereits 20 € pro qm Ackerbaufläche zum Kauf betragen können. Ein weiterer schwerer Enteignungseingriff ist die automatische Einstufung von Obstbaumflächen in Ökoflächen. Dies führt dazu, dass am Ortsrand jetzt schon Obstbäume gefällt werden, damit Bauerwartungsland am Ortsrand nicht automatisch in Bioflächen verwandelt werden. Diese Punkte kritisiere ich als MdL Franz Bergmüller sehr deutlich. Auch meine Freunde aus der Landwirtschaft, aus dem Ökobau und der Vermarktung und Grundstückseigentümer pflichten mir bei. Für die AfD fragte Prof. Ingo Hahn nach, wie es mit der Insektenvernichtung durch Windräder aussieht. Söder wich auf die Frage aus. Sebastian Körber, FDP, fragte zurecht nach, ob er Einschränkungen für die ganzen Obstbauern, explizit bei den Süßkirschenanbau, insbesondere mit der freien Verfügung über ihr Eigentum, ausschließen könnte. Ministerpräsident Söder kann dies nicht ausschließen, da es eben so im Volksentscheidsgesetz geschrieben steht. Grünen Fraktionssprecher Ludwig Hartmann erläuterte mit stolzer Brust, weshalb der Volksentscheid notwendig war. Gelächter verursachte seine Aussage, dass er auf Freiwilligkeit setze, denn die Grünen bevormunden mit dem Volksentscheid die Landwirtschaft. Franz Bergmüller fragte ihn an, ob er dafür ist, dass Streuobstbestände an Ortsrändern automatisch nicht mehr bebaut werden können, weil sie jetzt Biotopflächen sind. Er stand voll dazu! CSU-Fraktionsvorsitzender Thomas Kreuzer verteidigte die bisherige Umweltpolitik der CSU, die Hartmann für die Grünen als Ursache für das Volksbegehren nannte. Kreuzer will die Landwirte mit Förderprogrammen befriedigen. Prof. Ingo Hahn sprach als Biologe und rückte einige Aussagen des Volksbegehrens zurecht. Er rügte die schweren Eingriffe in die Bewirtschaftungsrechte der Bauern und stellte klar, dass gerade die Windräder eine Insektenvernichtungsmaschine sind.
Frau Landwirtschaftsministerin Kanniber wollte mich belehren, dass ja im Volksbegehrensgesetz beim Biotopschutz von Streuobstwiesen und arten- und strukturreichem Dauergrünland diese im Abstand von 50 m zum Hofgebäude ausgenommen werden. Daraufhin sagte ich deutlich, dass es bei meinem Beispiel von Streuobstbaumfällungen in Ortsrandnähe es nicht um die Hofflächen geht, sondern um Bauerwartungsland an Ortsrändern, wie wir es in der Obstgegend in der Gemeinde Bad Feilnbach oft sehen. Auch der FDP-Vertreter Skutella sprach das Kneifen vor einem wirklichen Volksentscheid genauso wie Hahn für die AfD an. FW-Fraktionsvorsitzender Streibl verunglimpfte unseren AfD Redner Prof. Hahn, der unzweifelhaft auf Grund seiner beruflichen Laufbahn im Gegensatz zu vielen anderen Rednern als Experte auf diesem Gebiet angesehen werden kann, indem er seinen Beitrag als Komikerbeitrag bezeichnete. Auf eine Frage von Ferdinand Mang, AfD, warum die AfD am Runden Tisch nicht beteiligt worden ist, antwortete er nicht, sondern verunglimpfte die AfD, dass sie als Partei im parlamentarischen Betrieb wegen Parteiäußerungen nicht beteiligt werden.
Mit besten Grüßen
Franz Bergmüller und Andreas Winhart