In Deutschland sind Beschneidungen von Jungen erlaubt. Dabei kommt es bekanntermaßen oft zu Komplikationen. So auch in dem Fall eines zwei Wochen alten Babys. Der Säugling war 2017 nach diesem Eingriff mit starken Blutungen in ein Krankenhaus eingeliefert worden. Der ausführende Arzt hatte den Buben zuvor zuhause auf dem Küchentisch der Familie beschnitten. Jetzt wurden die Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung gegen den Mediziner überraschend eingestellt. Der AfD-Landtagsabgeordnete Franz Bergmüller verurteilt die Beschneidung von Säuglingen aufs Schärfste. Er hält den medizinisch unnötigen Eingriff für Körperverletzung.

2017 wurde in Nürnberg ein stark blutender Säugling in eine Klinik eingeliefert. Der Junge war zuvor beschnitten worden – zu Hause, auf einem Küchentisch. Die Vorwürfe gegen den durchführenden Arzt wogen damals schwer. Laut der Nürnberger Staatsanwältin Anita Traut war die Betäubung nicht ordentlich durchgeführt worden. Außerdem sei während des Eingriffs zu viel weggeschnitten worden. Nach den schweren Komplikationen schwebte der Bub laut damaligen Erkenntnissen in Lebensgefahr und drohte zu verbluten. Daraufhin leitete die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen den ausführenden Mediziner ein. Der Vorwurf lautete auf ‚Verdacht der gefährlichen Körperverletzung’.

Laut Informationen des Bayerischen Rundfunks wird jetzt jedoch keine Anklage gegen den Arzt erhoben. Ein vom Gericht bestellter Gutachter hätte damals lediglich eine Nachblutung festgestellt, so die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Antje Gabriels-Gorsolke. Des Weiteren seien bei dem Jungen keine bleibenden Schäden festgestellt worden. Was bleibt, ist der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung, da die Eltern des Kindes nicht ausreichend über mögliche Risiken des Eingriffs aufgeklärt worden waren. Dem Mediziner droht damit allerdings nur eine Geldauflage.

Ungeachtet der Kritik von Kinderschützern und Kinderschutzverbänden ist eine Beschneidung von Jungen im Säuglingsalter aus religiösen Gründen legal. Dies hatte der Bundestag vor sechs Jahren entschieden. „Es ist nicht tragbar, dass bei dieser Entscheidung der Elternwillen über das Recht der betroffenen Kinder gestellt wird“, kritisiert AfD-Landtagsabgeordneter Franz Bergmüller, „die Buben werden ein Leben lang mit den Konsequenzen des Eingriffs leben müssen. Eine Chance des Einspruchs gegen diese Operation wird ihnen allerdings nicht gewährt. Dies steht definitiv im Widerspruch zu Gesundheitsschutz und Kindeswohl.“ Der Politiker fordert daher, die Beschneidung von Säuglingen und Kleinkindern deutschlandweit zu verbieten, sollte keine medizinische Notwendigkeit vorliegen. In Hinsicht auf die zahlreichen Komplikationen und gesundheitlichen Problemen nach einer Beschneidung durchaus sinnvoll. Laut einer Studie der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie müssen circa 400 Kinder pro Jahr nach einem solchen Eingriff stationär behandelt werden. Zudem fehlt es an einer breiten Aufklärung für Eltern dieses Thema betreffend, wie auch der Deutsche Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) bemängelt. Den Kindern würden bei dieser Prozedur unnötige Schmerzen zugefügt werden. Nicht nachzuvollziehen ist in diesem Kontext auch die Tatsache, dass Babys in den ersten sechs Monaten ihres Lebens sogar durch „Nicht-Ärzte“ beschnitten werden dürfen. So steht es im Beschneidungsgesetz. Auch religiöse Beschneider dürfen dann Hand an das Kind legen. Dass in diesen Fällen oftmals keine ausreichende Betäubung gewährleistet ist, überrascht kaum. „Beschneidung von Säuglingen und Kleinkindern ist Körperverletzung“, konstatiert Franz Bergmüller, „die Selbstbestimmung des Buben, auch in sexueller Hinsicht, sowie das Kindeswohl wird hier stark verletzt. Diese medizinisch unnötige Verstümmelung von Kindern muss endlich beendet werden.“

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