Politik
Kinderehe als Frage für das Bundesverfassungsgericht
2015 heiratete ein 1994 geborener Syrer in seinem Heimatland seine damals 14-jährige Cousine. Im selben Jahr flohen die beiden nach Deutschland. Jetzt soll das Bundesverfassungsgericht klären, ob eine solche Kinderehe wirksam ist. Wäre dies der Fall, so wäre die minderjährige Syrerin kein Fall für das Jugendamt, sondern dürfte ihren Aufenthaltsort selbst bestimmen. AfD-Landtagsabgeordneter Franz Bergmüller warnt eindrücklich davor, die Kinderehe in Deutschland als rechtsgültig anzusehen.