Arbeitnehmer, die nur ein- oder zweimal geimpft sind, haben im Quarantänefall keinen Anspruch auf Entschädigung und damit faktisch auch nicht auf eine Lohnfortzahlung. Schließlich hätten sie den Arbeitsausfall durch die dritte Impfung verhindern können. Zu diesem Ergebnis kamen Juristen der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags in einem Kurzgutachten. Der arbeitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Jan Schiffers, äußert sich dazu wie folgt:

„Immer mehr Virologen, Mediziner und Juristen widersetzen sich dem Plan einer allgemeinen Impfpflicht, aber die Bundesregierung lässt nichts unversucht, um diese doch noch durch die Hintertür einzuführen. Jetzt will man Arbeitnehmern, die in Quarantäne müssen, auch noch das Gehalt streichen. Wohlgemerkt: Arbeitnehmern, die sich bereits ein- oder zweimal haben impfen lassen! Das heißt: Wer sich kein Dauer-Impfabo aufzwingen lassen will, bekommt kein Geld mehr! Das ist völlig inakzeptabel, unsozial und in meinen Augen rechtswidrig. Denn es ist angesichts der mangelhaften Wirkung der Impfung sehr zweifelhaft, ob der sogenannte ‚Booster‘ vor einer Infektion und nachfolgender Quarantäne geschützt hätte.

Ich fordere Bundes- und Staatsregierung auf, endlich einzusehen, dass es für eine Impfpflicht, zumal angesichts der Ausbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus, keine medizinische, epidemiologische oder rechtliche Grundlage gibt. Als AfD stehen wir für die Einhaltung unseres Grundgesetzes sowie der damit verbundenen Grundrechte eines jeden Bürgers unabhängig vom Impfstatus. Wir lehnen jede Form eines Corona-Impfzwangs entschieden ab.“

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