Das Bundesverfassungsgericht hat die Bettensteuer für verfassungsgemäß erklärt. Sie gilt seit 2005 in gut dreißig Kommunen und wird in unterschiedlicher Höhe von Hotelgästen erhoben. Mehrere Hotelbetreiber hatten Verfassungsbeschwerden eingereicht, weil sie sich unverhältnismäßig belastet fühlten. Schließlich müssen sie die Steuer für den Staat eintreiben und dabei auch zwischen dienstlich und privat reisenden Gästen unterscheiden, da die Bettensteuer bislang nur für letztere anfällt. Die Karlsruher Richter halten diesen Mehraufwand jedoch für zumutbar. Der stellvertretende Vorsitzende, wirtschafts- und tourismuspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Franz Bergmüller, äußert sich dazu wie folgt:

„Hotelbetreiber haben es in Deutschland nicht leicht. Erst wurde das Hotel- und Gastgewerbe wie kaum eine andere Branche mit den willkürlichen Corona-Maßnahmen überzogen, die vielen Unternehmern das Genick gebrochen haben. Und jetzt bestätigt das Bundesverfassungsgericht einen anderen Knüppel, den die Politik den Hotelbetreibern zwischen die Beine wirft. Die Entscheidung aus Karlsruhe betrifft nicht nur die wenigen Kommunen, in denen die Bettensteuer bereits gilt, sondern sie hat eine Signalwirkung für ganz Deutschland. Viele Städte und Gemeinden werden nun auf die Idee kommen, diese Steuer ebenfalls zu erheben. Da sie nicht zweckgebunden ist, kann das Geld nach Belieben verpulvert werden. Ähnlich wird auch die Tourismusabgabe oft schon zweckentfremdet. Und weil die Bettensteuer nicht zwingend nur für Privatreisende gelten muss, ist zu befürchten, dass bald alle Gäste zur Kasse gebeten werden.

Für Bayern ist dieses Urteil besonders schädlich, da der Tourismus im Freistaat eine so große Rolle spielt. Bayern ist ein gastfreundliches Land, das Menschen aus aller Welt besuchen, aber die herrschende Politik tut alles dafür, um die bayerische Gastlichkeit zu beschädigen. Nur die AfD setzt sich als Mittelstandspartei für das Hotel- und Gastgewerbe ein.“

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