Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am Mittwoch entschieden, die 2G-Regelung für Bekleidungsgeschäfte aufzuheben. Die Richter halten dementsprechend das Sortiment der Bekleidungsbranche als notwendig für die Deckung des täglichen Bedarfs, ähnlich wie Schuhe, Bücher oder Gartengeräte. Der stellvertretende Vorsitzende und wirtschaftspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Franz Bergmüller, kommentiert dies wie folgt:
„Als AfD-Fraktion begrüßen wir das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes, zeigt es doch zum wiederholten Male auf, dass die Bayerische Staatsregierung überzogene und unverhältnismäßige Maßnahmen bevorzugt, anstatt die Realität der Unternehmen und der Bürger gebührend wahrzunehmen.
Obwohl die sogenannten Infektionszahlen, sowie die Hospitalisierungsrate noch vor den Maßnahmenverschärfungen zu sinken begonnen haben, sind Bundes- und Landesregierung in den erneuten Panik-Modus übergangen. Dieser Panik-Modus hat nicht nur den Menschen ein tristes Weihnachtsfest beschert, auch der Handel hat massive Einbußen erleiden müssen.
Die AfD-Fraktion fordert daher die Staatsregierung auf, die 2G-Regel und damit den faktischen Lockdown für Ungeimpfte zu beenden bzw. sich für deren Beendigung auf Bundesebene einzusetzen.“