Trotz kostspieliger, komplizierter und geschäftsschädigender Hygienemaßnahmen wird vielen Branchen bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr die Erwerbstätigkeit fast komplett untersagt. Dazu das Statement von Franz Bergmüller, wirtschaftspolitischem Sprecher der bayerischen AfD-Fraktion:
Obwohl die Unternehmen in der Gastronomie und dem Hotelgewerbe, die Sportdienstleister sowie die Kunst- und Kulturveranstalter kostspielige, komplizierte und geschäftsschädigende Hygienemaßnahmen implementierten und zudem nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) nachweislich kaum zur Verbreitung des COVID-19-Erregers beitrugen, wurde ihnen bereits zweimal in diesem Jahr die Erwerbstätigkeit, im Rahmen des Frühjahrs- und des Herbst-Winter-Lockdowns, fast komplett untersagt.
Durch diese Zwangsschließungen verlagerte sich ein Großteil der täglichen Aktivitäten der Bürger aus diesen Bereichen, wo die Verbreitung des COVID-19-Erregers nachweislich gut eingedämmt und nachverfolgt werden konnte, in die privaten Haushalte, welche nach Schätzungen des RKI am meisten zur Verbreitung des Erregers beitragen.
Der wirtschafts- und tourismuspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Franz Bergmüller, sagt hierzu:
„Wenn wir keine Perspektive auf eine baldige Wiedereröffnung bieten, dann verlieren viele Gastronomen, Sportdienstleister und Künstler den Glauben an die Rationalität und Sinnhaftigkeit der Politik.
Diese Branchen sind wichtige Bestandteile der bayerischen Wirtschaft. Es gibt auch keinen Einzelhandel und keinen Kulturbetrieb ohne Gastronomie. 2018 haben fast 40.000 Gastgewerbe-Unternehmen in Bayern einen Umsatz von 20,3 Mrd. Euro erwirtschaftet und über 500.000 Erwerbstätige beschäftigt, während die fast 48.000 Unternehmen der Kultur- und Kreativbranche mit 388.000 Erwerbstätigen einen Umsatz von 37,5 Mrd. Euro erzielt haben.
Aus diesem Grund fordern wir die Bayerische Staatsregierung auf, das Verbot der Erwerbstätigkeit für das Gastgewerbe (Gastronomie und Beherbergung), die Sportdienstleister sowie für Kunst- und Kulturbetriebe zum 11. Januar 2021 aufzuheben.“