Die Fraktion der Grünen im Bayerischen Landtag fordert eine Änderung des bayerischen Feiertagsgesetzes. Dieses benachteilige an den stillen Feiertagen Veranstaltungen in Live-Musikspielstätten und Clubs gegenüber Sportereignissen und anderen Kulturveranstaltungen. Die Grünen möchten hier eine Gleichstellung erreichen. Stille Feiertage sind Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag, Buß- und Bettag sowie der Heilige Abend. Der stellvertretende Vorsitzende der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Franz Bergmüller, äußert sich dazu wie folgt:
Die AfD-Fraktion bekennt sich sowohl zur christlichen Tradition Bayerns und Deutschlands als auch zu Aufklärung und Liberalität. Die ‚Liberalitas Bavariae‘ ist für uns kein bloßes Schlagwort, sondern eine gelebte Gesinnung. Dies führt dazu, dass es – zumal bei Fragen, die die persönliche Weltanschauung betreffen – auch zu unterschiedlichen Positionen innerhalb der Fraktion kommen kann. Die Mehrheit der Fraktion hat den Gesetzentwurf der Grünen abgelehnt, da sie die christliche Tradition der Besinnung an den stillen Feiertagen beibehalten möchte. Ich persönlich habe mich für die Gleichbehandlung aller Veranstaltungen an den Feiertagen ausgesprochen.
Der Fraktionsvorstand betont, dass jeder Abgeordnete nur seinem Gewissen verpflichtet ist. Bei der AfD gibt es keinen Fraktionszwang, der in unserer Verfassung nicht vorgesehen ist. Daher wurde die Entscheidung den Abgeordneten freigestellt. Wir verbinden das christliche Erbe mit Aufklärung und Liberalität“