Abgeordnete verschiedener Fraktionen haben gestern im Bundestag einen Gesetzentwurf zur Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht ab 18 Jahren vorgelegt. Zur Prävention gegen Sars-Cov-2 stünden gut verträgliche, sichere und hochwirksame Impfstoffe zur Verfügung, heißt es darin. Die Regelung soll vierteljährlich evaluiert und zunächst bis Ende 2023 befristet sein. Ausgenommen sind Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. Der Parlamentarische Geschäftsführer und gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Andreas Winhart, kommentiert dies wie folgt:
„Die Altparteien lassen nicht locker: Gestern haben zahlreiche Abgeordnete parteiübergreifend einen Gesetzentwurf vorgelegt, der alle Bürger ab 18 Jahren zur Impfung nötigen soll. Offenbar versucht man, die Impfpflicht nun im Windschatten des Ukraine-Krieges doch noch durchzudrücken, nachdem dieses Zwangsprojekt von vielen Virologen, Epidemiologen und Juristen bereits für tot erklärt wurde. Die undemokratische Hoffnung der Ampel-Parteien sowie der Pseudo-Opposition von CDU und Linken besteht darin, dass sich jetzt die gesamte Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf den Krieg richtet. Doch die Bürger werden sich nicht täuschen lassen! Und wir als AfD werden uns weiterhin in den Parlamenten und auf der Straße für das Recht der Menschen auf körperliche Unversehrtheit starkmachen. Eine Impfpflicht ist verfassungswidrig und nicht vertretbar, da die Impfstoffe risikoreich und nur von beschränkter Wirkung sind.
Ich fordere die Staatsregierung auf, sich auf Bundesebene gegen die Corona-Impfpflicht in jeder Form einzusetzen. Eine Impfung kann in einem freiheitlichen Rechtsstaat nur freiwillig erfolgen!“