Die beiden Europaabgeordneten Dr. Nicolaus Fest und Markus Buchheit informieren über aktuelle Ereignisse und Entwicklungen.

MdEP Dr. Nicolaus Fest

Neuer Beitrag: Gelebter Stalinismus, gelenkte Demokratie
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MdEP Markus Buchheit: Neuer Newsletter

Der „EU Recovery-Fund“ und die Umverteilung deutscher Gelder
Die Versprechungen klingen uns nach wie vor im Ohr: Deutschland wird niemals für die Schulden anderer Länder haften, es gilt das Prinzip des „no bail out“. Wer Brüssel ein wenig kennt weiß, dass Versprechungen hier eine kurze Lebensdauer haben und häufig bereits in dem Moment als überholt gelten, in dem sie ausgesprochen werden. Es kam wie gehabt: Das Geld deutscher Steuerzahler wird nunmehr auch im Rahmen des „EU Recovery Funds“ auf andere Länder umverteilt. Wer wie viel von uns bekommen wird wurde auch schon aufgeschlüsselt: Die Hauptprofiteure sind Spanien mit 82,2 Milliarden Euro und Italien mit 56,7 Milliarden Euro. 14 weitere Länder stehen auf der Liste der Geldempfänger. Auf der anderen Seite steht Deutschland, dem 133,3 Milliarden Euro abgenommen werden- in Summe fast so viel wie Spanien und Italien zusammen erhalten.

Nachdem vielen Bürgern über Jahre hinweg das Dogma vom Wohlstandsgewinn durch die EU eingebläut wurde ist es an der Zeit, mit kommenden Kampagnen Aufklärungsarbeit zu leisten: Die Europäische Union ist eine gigantische Umverteilungsmaschine zwischen wohlhabenden Mitgliedsstaaten und denjenigen, für die Sparsamkeit und vorausschauendes Wirtschaften bis heute Fremdwörter sind.

Green Deal soll öffentliche Ausgaben der Nationalstaaten beeinflussen
Zwangsmaßnahmen, oft in wohlige Worte gehüllt und ihrer wahren Natur verschleiert, sind beliebte Mittel der EU- Kommission gegenüber mehr oder weniger widerspenstigen Mitgliedsstaaten, also selten gegenüber der Bundesrepublik.

Die EU-Kommission nimmt dabei unter anderem für sich in Anspruch, Beamten der Mitgliedsstaaten im Bereich öffentliches Beschaffungswesen Anweisungen zu geben. Unter der allumfassenden neuen Heilsversprechung des „Greendeals“ sollen öffentliche Beschaffungen und Vergaben nunmehr nicht länger nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten, sondern nach den Umweltrichtlinien der Kommission erfolgen.

Dies stellt einen weiteren massiven Eingriff in die nationale Souveränität der Mitgliedstaaten dar und führt zwangsläufig zu Mehrausgaben, am Ende getragen von den Steuerzahlern. Die EU ist und bleibt das beliebteste Ziel grüner Weltrettungsphantasten, während das Ausbaden der realen Konsequenzen in nationaler Kompetenz bleibt.

Europarat will „nicht-bindendes“ Instrument zu Menschenrechten und Umwelt
Der Europarat ist eine Organisation aus 47 Staaten, welche rechtlich nicht mit der EU verbunden ist (im Gegensatz zum Rat der Europäischen Union), der in erster Linie in Bezug auf Menschenrechte (und allem was er als solche definiert) aktiv wird- die Europäische Menschenrechtskonvention und der global compact on migration sind daher sein typisches Biotop.

Nun will dieser Rat ein weiteres Thema besetzen: Mensch und Umwelt. In einer gemeinsamen Erklärung des scheidenden und des kommenden Vorsitzes des Ministerkomitees zu Menschenrechten und Umwelt wurde erklärt, den Lenkungsausschuss für Menschenrechte damit zu beauftragen, ein nicht-bindendes „Instrument“ zu entwerfen , in dem Menschenrechte und Umwelt miteinander verbunden werden.

Der Begriff des nicht-bindenden Charakters sollte all denjenigen bereits ein Begriff sein, die sich zuvor schon mit dem „Global Compact for Migration“ beschäftigt haben, zur Grundlage von tatsächlichen Gesetzen gemacht oder eingefügt als Erwägungsgrund für ebensolche, stellte er sich am Ende als bloße Worthülse heraus. Das Spiel droht sich also zu wiederholen : Ein „angenehmes“ Klima soll zum Menschenrecht erklärt werden, um noch stärker Wohlstandseinwanderung nach Europa Tür und Tor zu öffnen.

Sollten Sie Interesse daran haben das Thema in die öffentliche Diskussion einzubringen und so auf Ihrer jeweiligen politischen Ebene Kursänderungen zu erzwingen, zögern Sie nicht mir zu schreiben.

Die neue „Wachstumsstrategie“ der Europäischen Kommission
Die EU-Kommission hat eine neue „Industriestrategie“ veröffentlicht. Um die Industrie und die seit Jahren verfehlten Wachstumsziele geht es dabei allerdings nur am Ende, denn jedes P olitikfeld hat sich Ursula von der Leyens neuer Lebensaufgabe unterzuordnen, der Begrünung der Wirtschaft. Dass sich diese nur schwerlich mit Fabriken in Verbindung bringen lässt, liegt auf der Hand.

Von einer echten „Industriestrategie“ lässt sich also nicht reden. Es geht vielmehr darum, Staatssubventionen (Marktverzerrungen) an die Unterwerfung des freien Unternehmergeistes unter die Vorgaben einer nachhaltigen Wirtschaft zu koppeln.

In einer Welt der Kommissare, Mehrjahrespläne und Quotenerfüllungen (CO2 Reduktionen) fühlen sich Leitlinien der Planwirtschaft gut aufgehoben, noch dazu mit grünem Anstrich. Es liegt an uns den Bürgern zu vermitteln, dass diese gespielte Wohlfühlatmosphäre kurzlebig und eben eines nicht ist: nachhaltig. Freiheit der Entscheidung auf Angebots – und Nachfrageseite bleibt die einzige langfristig tragfähige und notwendige Säule einer funktionierenden Wirtschaft und Gesellschaft.

Zusatzinformationen zum EU- Institutionenwirrwarr: Europarat und Rat der Europäischen Union, was ist was?
Der Europarat ist eine europäische internationale Institution der 47 Staaten angehören. Er ist somit nicht auf die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union limitiert. Die Kernaufgaben sind Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.

Der Rat der Europäischen Union ist ein Organ der EU und verhandelt und erlässt gemeinsam mit dem Europäischen P arlament EU-Rechtsakte im Rahmen des „ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens“.

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