Im Rahmen des „Green Deal“ der EU verabschiedet Letztere eine unmittelbar in jedem EU-Land geltende Verordnung zur „Bekämpfung der weltweiten Entwaldung und Waldschädigung infolge von Produktion und Verbrauch in der EU“ mit der Folge, dass am Ende jeder Käufer/Verkäufer von Produkten in der EU seinen irgendwo auf der Welt befindlichen Produzenten bei den Behörden verpetzen muss, wenn dieser Produzent Bäume gefällt hat.

Hier gehts zum Artikel. Dieser wurde auf rosenheim-alternativ.com, der Online-Zeitung von MdL Franz Bergmüller veröffentlicht.

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