Ein Gastbeitrag von Jurij Kofner, Wirtschaftsreferent der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, zur derzeitigen Coronapolitik:

Immenser wirtschaftliche Kosten der Corona-Politik

Der Herbst-Winter-Lockdown von 2020 und Geschäftsschließungen im Januar-Mai 2021 kostete die bayerische Wirtschaft ca. 43 Mrd. Euro. oder fast 330 Euro pro Kopf. 6 Prozent aller Unternehmen in Bayern sind akut insolvenzbedroht, 20 Prozent haben Liquiditätsprobleme.

Nach Schätzungen des IW Köln und des Chef-Ökonomen der Commerzbank werden die Corona-Beschlüsse des Bund-Länder-Gipfels vom 10.08.2021, d.h. die Einführung eines vierten Teil-Lockdowns im IV. Quartal 2021 bzw. die Einführung einer indirekten Impfpflicht durch die Einführung kostenpflichtiger Tests, zu zusätzlichen gesamtwirtschaftlichen Verlusten von ca. 40 Mrd. Euro und Mehrausgaben des Bundes für Corona-Hilfen in Höhe von 29,5 Mrd. Euro führen. Umgerechnet wären das 1,2 und 0,9 Prozent des BIP bzw. über 480 und über 350 Euro pro Person.

Inzidenzwert durch Krankenhaus-Auslastung ablösen

Zum Gipfel der 1. Corona-Welle am 21.04.2020 belegten COVID-19-Patienten nur 15,5 Prozent der verfügbaren Intensivbetten in Bayern, 54 Prozent der Intensivbetten waren frei. Zum Gipfel der 2. Corona-Welle am 28.12.2020 belegten COVID-19-Patienten 27 Prozent der verfügbaren Intensivbetten in Bayern (20,4 Prozent, wenn man die Notfallreserve mit einberechnet), 17,6 Prozent der Intensivbetten waren frei (56,4 Prozent mit Notfallreserve). Zum Höhepunkt der 3. Corona-Welle am 26.04.2021 belegten COVID-19-Patienten 23,6 Prozent der Intensivbetten in Bayern (18,2 Prozent mit Notfallreserve), 13,1 Prozent der Intensivbetten waren frei (32,9 Prozent mit Notfallreserve).

Zwischen dem 22.04.2020 und dem 30.08.2021 lag die Zahl der insgesamt belegten Intensivbetten (mit und ohne COVID-19) in bayerischen Krankenhäusern relativ konstant zwischen 2800 und 3000. Es gibt keine Korrelation der Krankenhaus-Auslastung mit der Gesamtzahl der Corona-Infektionen bzw. mit den Corona-Wellen.

Gleichzeitig ist festzuhalten, dass unabhängig davon die Zahl der verfügbaren Intensivbetten in den bayerischen Krankenhäusern zwischen dem 21.04.2020 und dem 30.08.2021 um fast ein Drittel (29.8 Prozent) verringert wurde. Auch die Zahl der Intensivbetten der ab Anfang August 2020 eingeführten Notfallreserve hat sich seitdem halbiert. Somit gibt es einen signifikanten Rückgang der Intensivbehandlungs-Kapazitäten ohne jegliche Verschuldung des Infektionsgeschehens.

Zum 24.08.2021 haben die Corona-Hilfen des Bundes insgesamt 118 Mrd. Euro gekostet. Statt Schadensersatz für die Corona-Einschränkungen der Wirtschaft hätte man diese Summe viel effektiver für die Bereitstellung von Intensivbett-Kapazitäten inklusive der Schulung und Anwerbung des dafür notwendigen medizinischen Personals verwenden können.

Die Impfentscheidung soll freiwillig bleiben

Neue Berechnungen des IGES-Instituts belegen: seit März 2020 sind nur 20 Prozent aller „an und mit“ Corona Verstorbenen auch wirklich an Corona verstorben. Das sind nur 0,02 Prozent der Gesamtbevölkerung. Dieser Sachstand rechtfertigt weder die Ausrufung einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“, noch eine direkte oder indirekte Impfnötigung.

Schulschließungen haben die Ansteckungen bei Jugendlichen und Erwachsenen im Sommer-Herbst 2020 nicht reduziert. Auch sind Schulkinder keine Risikogruppe: von den 92,1 Tsd. „an und mit“ Corona Verstorbenen (Stand 30.08.2021) waren 23 im Alter zwischen 0 und 19 Jahren. Das sind 0,02 Prozent aller „an und mit“ Corona Verstorbenen. Im Gegensatz dazu waren 86 Prozent aller „an und mit“ Corona Verstorbenen über 70 Jahre alt. D.W. sind bereits über 60 Prozent der deutschen Bevölkerung komplett geimpft. Daher ist sind Zwangstests und Corona-Impfungen für Kinder und Jugendliche eine nicht-verhältnismäßige Maßnahme.

Neueste Studien aus Israel legen nahe, dass die Corona-Impfung nur zum Eigenschutz dienen kann, jedoch eine weitere Verbreitung des COVID-19-Erregers nicht signifikant verringert. Daher ist eine direkte oder indirekte Impfnötigung, z.B. über die Einführung von kostenpflichtigen Zwangstests, im Sinne des vermeintlichen „Schutzes der Allgemeinheit“ nicht gerechtfertigt.

Andere Länder lockern erfolgreich

Verschiedene Industriestaaten verfolgen seit dem Frühjahr 2020 bzw. seit dem Frühjahr/Sommer 2021 eine Politik der Öffnung, d.h. sie haben die Corona-Einschränkungen zu einem Großteil gelockert, aufgehoben oder gar nicht erst eingeführt. Trotzdem hat sich die Sterberate des SARS-CoV-2-Erregers dort kaum verschlechtert und teilweise sogar signifikant verringert. Erfolgreiche Beispiele dafür sind Großbritannien, Dänemark, Schweden und verschieden US-Staaten.

Handlungsempfehlungen:
Nach dem Vorbild von Großbritannien, Dänemark, Schweden und den US-Staaten Texas sowie Florida sollten alle Corona-Einschränkungen in Deutschland und Bayern komplett aufgehoben werden: darunter die Masken- und Abstandspflichten, die Corona-Einreisebeschränkungen und Quarantänepflichten, der eingeschränkte Schulunterricht, sowie die 3G-Vorschriften.

Die potenzielle Wiedereinführung von Corona-Einschränkungen hat sich nur an der Krankenhaus-Auslastung in Deutschland bzw. Bayern zu orientieren. Darunter ist der Anteil der belegten Intensivbetten an den insgesamt verfügbaren Intensivbetten zu verstehen, und nicht nur der Anteil der Belegung der Intensivbetten durch an/mit COVID-19 erkrankten Personen an den belegten oder an den insgesamt verfügbaren Intensivbetten.

Die Regierung hat dafür zu sorgen, dass sich die Zahl der insgesamt verfügbaren Intensivbetten in Deutschland und Bayern nicht noch weiter reduziert.
Nach Aufhebung aller Corona-Maßnahmen sollen die Corona-Hilfen des Bundes und des Freistaates Bayern branchenabhängig eingestellt werden und die frei gewordene Summe stattdessen für die Ausweitung der Intensivbett-Kapazitäten der bayerischen Krankenhäuser verwendet werden, inklusive der Schulung und Anwerbung des dafür notwendigen medizinischen Personals.

In Bezug auf die Corona-Erkrankung darf es zu keiner Impflicht oder „Impfnötigung“ der Bürger kommen, weder direkt noch indirekt, z.B. über Einschränkungen der freien Berufsausübung oder der Teilnahme am öffentlichen Leben für Ungeimpfte.

Solange eine Testpflicht für die freie Berufsausübung oder die Teilnahme am öffentlichen Leben vom Staat verordnet wird, müssen diese Tests für die Bürger kostenlos bleiben.

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