Einer Studie zufolge liegen Werkswohnungen für Mitarbeiter wieder im Trend. Um diese Entlastung von Arbeitnehmern weiter zu fördern, brachte die AfD jetzt einen Antrag im Bayerischen Landtag ein, der die Versteuerung des Sachbezug bei Mitarbeiter-Unterkünften abzuschaffen soll.

In Zeiten von horrenden Mietpreisen und Wohnungsnot, gerade in Ballungszentren, setzen Unternehmen bei ihrer Mitarbeiter-Akquise vermehrt auf die Bereitstellung von Wohnungen und Unterkünften. Herausragende Beispiele sind dabei etwa der Flughafen München oder die Deutsche Bahn. Aber auch kleinere Firmen folgen zunehmend diesem Trend.

Der Haken an der Sache: Bieten Unternehmer ihren Mitarbeiter vergünstigten Wohnraum an, müssen die Arbeitnehmer diese Vergünstigung versteuern. Dabei spricht man von einem sogenannten „Sachbezug“. „Unser Ziel ist es, dass gerade für Geringverdiener, die eine Unterkunft von ihrem Arbeitgeber beziehen, diese Leistung auch wirklich eine finanzielle Entlastung ist“, so Franz Bergmüller, wirtschaftspolitischer Sprecher der bayerischen AfD-Fraktion, „wir haben daher einen Antrag im Bayerischen Landtag eingebracht, der genau diese Versteuerung abschaffen soll. Nur so kann man auch wirklich von einer Unterstützung der Arbeitnehmer sprechen.“

Auch für Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern Wohnungen und Unterkünfte zu Verfügung stellen, möchte Bergmüller finanzielle Anreize schaffen. „Ich fordere eine degressive Sonderabschreibung von 8 % für das Schaffen von Mitarbeiterwohnungen und -unterkünfte“, so der Politiker, „gemeinsam führen diese Maßnahmen langfristig nicht nur zu einer finanziellen Unterstützung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, sondern haben außerdem zur Folge, dass im Gegensatz zu ‚Mietendeckeln‘ oder anderen Eingriffen in den Wohnungsmarkt, tatsächlich neuer Wohnraum geschaffen wird!“

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