2015 heiratete ein 1994 geborener Syrer in seinem Heimatland seine damals 14-jährige Cousine. Im selben Jahr flohen die beiden nach Deutschland. Jetzt soll das Bundesverfassungsgericht klären, ob eine solche Kinderehe wirksam ist. Wäre dies der Fall, so wäre die minderjährige Syrerin kein Fall für das Jugendamt, sondern dürfte ihren Aufenthaltsort selbst bestimmen. AfD-Landtagsabgeordneter Franz Bergmüller warnt eindrücklich davor, die Kinderehe in Deutschland als rechtsgültig anzusehen.

Vergangene Woche teilte der Bundesgerichtshof (BGH) offiziell mit, die Frage um die Wirksamkeit einer in Syrien geschlossenen Kinderehe auszusetzen und dem Bundeverfassungsgericht vorzulegen. Im konkreten Fall geht es um die Ehe einer damals 14-jährigen Syrerin, die 2015 einen 1994 geborenen Syrer in ihrem Heimatland heiratete. Aufgrund des dort herrschenden Krieges flohen die beiden noch im selben Jahr nach Deutschland. Nach der Registrierung in der Erstaufnahmeeinrichtung in Schweinfurt wurde das Mädchen von ihrem syrischen Begleiter getrennt. Die Minderjährige wurde durch das Jugendamt in Obhut genommen, das Stadtjugendamt Aschaffenburg wurde als Vormund eingesetzt. Das Oberlandesgericht Bamberg urteilte jedoch, dass die Kinderehe wirksam sei. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch bedeutet dies, dass das Mädchen trotz Minderjährigkeit selbst über ihren Aufenthaltsort und ihren Umgang mit Personen entscheiden darf.

Um Kinderehen zu bekämpfen, beschloss der Bundestag im vergangenen Jahr ein Gesetz, nach dem das Alter für die Ehemündigkeit auf 18 heraufgesetzt wurde. Ausschlaggebend für diese neue Regelung war die klare Ablehnung Deutschlands von im Ausland geschlossenen Ehen minderjähriger Flüchtlinge. Der BGH lässt durch das Bundesverfassungsgericht zur Klärung des aktuellen Falles nun prüfen, ob dieses Gesetz verfassungsgemäß und somit rechtwirksam ist. AfD-Landtagsabgeordneter Franz Bergmüller warnt dringend davor, Ehen von Minderjährigen als wirksam zu erklären. „Wir setzen uns dafür ein, Kinderehen zu bekämpfen“, so der Politiker, „falls hier die Wirksamkeit der Verbindung der minderjährigen Syrerin zu ihrem Partner festgestellt werden sollte, würde ein Präzedenzfall geschaffen werden, der derartige Ehen rechtfertigt und fördert.“ Er fordert daher eine klare Aussage des Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsmäßigkeit des neuen Gesetzes. „Es ist unsere Pflicht, minderjährige Mädchen und Jungen vor gezwungenen Kinderehen zu beschützen. Dabei ist es egal, ob diese Verbindung im Ausland oder in Deutschland eingegangen wurde. Derartige Ehen dürfen nicht anerkannt werden“, konstatiert Franz Bergmüller.

Kategorien: Politik