Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen mit einem Zinssatz von 0,5 Prozent pro Monat verfassungswidrig ist. Die bisherigen Vorschriften sind rückwirkend ab 2019 nicht mehr anwendbar. Der Gesetzgeber ist nun verpflichtet, bis zum 31. Juli 2022 eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen. Der wirtschaftspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Franz Bergmüller, kommentiert dies wie folgt:

„Zu den jetzt vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuften hohen Steuerzinsen brachten wir aus dem Arbeitskreis Haushalt, Finanzen, Wirtschaft, Bauen, Verkehr, Europa und Petitionen in der letzten Debatte im Plenum des Bayerischen Landtags bereits einen Antrag ein.

Dieser sah eine Senkung des Zinssatzes vor. Leider wurde er von den Altparteien jedoch verteufelt, um es drastisch auszudrücken. Er war sachlich begründet, aber das interessierte die Altparteien nicht. Sie vertreten schließlich die bornierte Auffassung, dass jeder Antrag der AfD prinzipiell abgelehnt werden muss – unabhängig davon, welchen Nutzen er für die Bürger bringt! Diese Blockadehaltung gegenüber einer demokratischen Partei ist einer Demokratie unwürdig. Sie veranschaulicht wieder einmal die ideologisch fixierte Haltung, die die Altparteien in der politischen Auseinandersetzung einnehmen.

Die undemokratische Ausgrenzung der AfD ist ihnen wichtiger als die dringend nötige Entlastung der Steuerzahler. Es ist besorgniserregend, dass immer erst ein höchstinstanzliches Gericht den Bürgern ihre Rechte zurückgeben muss, bevor die Politik handelt.

Ich fordere die Staatsregierung auf, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nun schnellstmöglich umzusetzen und eine verfassungskonforme Lösung herbeizuführen! Der bereits vorliegende Entwurf der AfD liefert dafür ein gutes Modell.“

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