Die Altparteien wollen das Infektionsschutzgesetz verschärfen! Dazu die Pressemitteilung der gesundheitspolitischen Sprechern der AfD-Fraktion, Andreas Winhart und Roland Magerl:

Die AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag hat in der heutigen Plenarsitzung den Schutz der Grundrechte und den Verzicht auf Änderungen des Infektionsschutzgesetzes gefordert. In einem Dringlichkeitsantrag wurde die sofortige Beendigung unverhältnismäßiger Grundrechtseinschränkungen verlangt, die einem neuen Ermächtigungsgesetz gleichkommen. Die AfD-Fraktion fordert die Bayerische Staatsregierung auf, einen sofortigen Stopp des Gesetzgebungsverfahrens zum „Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ auf Bundesebene zu erwirken.

Die gesundheitspolitischen Sprecher der AfD-Fraktion, Andreas Winhart und Roland Magerl, teilen dazu folgendes mit:

„Wir treten für eine Gesetzesgrundlage ein, die alle Macht wieder in die Hände des Volkes legt.

Das heißt ganz klar: Grundrechtseinschränkungen sind nur mit der Mehrheit des Parlaments zu treffen. Dieser Beschluss ist dann alle sechs Wochen zu überprüfen. Die Maßnahmen müssen angemessen, erforderlich und geeignet sein, also verhältnismäßig.

Zudem muss sichergestellt werden, dass Ministerien keine uneingeschränkten Sonderrechte bekommen, durch die das Parlament ausgehebelt wird.

Deshalb rufen wir die Staatsregierung in unserem Antrag dazu auf, das Gesetzgebungsverfahren zum Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite auf Bundesebene zu stoppen.“

Kategorien: Pressemitteilung