Erst nach dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs justiert die Stadt München beim nächtlichen Alkoholverbot nach. Jetzt gilt die Regelung nur noch an sogenannten „Hotspots“, sollte der Corona-Frühwarnwert überschritten werden. Dazu der Landtagsabgeordnete Franz Bergmüller, wirtschaftspolitischer Sprecher der bayerischen AfD-Fraktion:

„Es ist ein Armutszeugnis für unsere Politik, wenn die Bürger sich ihre Freiheitsrechte über den Rechtsweg einklagen müssen! Ähnlich wie jetzt beim nächtlichen Alkoholverbot musste auch das seit Juni bayernweit geltende Grillverbot an öffentlichen Plätzen erst durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gekippt werden.

Die derzeitige Entwicklung der immer stärker werdenden Bevormundung und Einschränkung der Bürger in Bayern ist ein besorgniserregender Trend, dem dringend entgegengewirkt werden muss! Während bisher lediglich die Grünen als ‚Verbotspartei‘ bekannt waren, steht ihnen die CSU mittlerweile in nichts mehr nach!

Demonstrations-, Versammlungs- und Meinungsfreiheit verlieren im Zuge der Coronakrise für die verantwortlichen Politiker anscheinend zunehmend an Wert. Das darf nicht zugelassen werden! Ich fordere hier dringend ein schnelles Umdenken und Handeln! Die CSU muss zu ihren ursprünglichen Werten zurückkehren und die Bevormundung und Einschränkung der Bürger endlich beenden!“

Franz Bergmüller, MdL
Wirtschafts- und tourismuspolitischer Sprecher der bayerischen AfD-Fraktion

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