Noch immer haben nicht alle Gastronomiebetriebe eine Öffnungsperspektive. Doch anstatt weitreichender Öffnungen wurden heute nach der Ministerpräsidentenkonferenz weitere Verschärfungen verkündet. Dazu Franz Bergmüller, wirtschafts- und tourismuspolitischer Sprecher der bayerischen AfD-Fraktion:

„Zwar begrüße ich, dass die Überbrückungshilfen verlängert wurden, jedoch ist absolut nicht nachvollziehbar, wieso die Erstellung eines Konzepts zur Bewertung des Infektionsgeschehens auf Grundlage verschiedener Faktoren wieder einmal verschoben wurde. Die Impfquote steigt, während Todesfälle, die Hospitalisierungsrate und auch die Belegung der Intensivbetten zurückgehen. Faktoren, die bei der weiteren Einschränkung der Freiheitsrechte dringend beachtet werden müssen.

In Hinblick auf die durchaus positiven Erfahrungen bei den Infektionsverläufen von Ländern wie beispielsweise Schweden oder auch Großbritannien, wo die meisten Corona- Maßnahmen vor wenigen Wochen aufgehoben wurden, fordere ich dringend umfassende Öffnungen in der Gastronomie und das Wahren der Verhältnismäßigkeit bei den Zutrittsregeln. Die heutigen Beschlüsse mit einer Testpflicht für Ungeimpfte ab einer Inzidenz von 35 sind das Gegenteil. Momentan liegt dieser Grenzwert in Bayern bei 50. Ab jetzt müssen Ungeimpfte für einen Restaurantbesuch schon ab einer Inzidenz von 35 wieder einen negativen Test vorgelegen. Bei einem Hotelbesuch muss dann zweimal die Woche getestet werden. Wieder einmal wird damit eine neue Verschärfung auf Grundlage der reinen Inzidenz verkündet. Für mich nicht nachvollziehbar.

Obwohl laut RKI das Gastgewerbe für den zu vernachlässigenden Anteil von 0,57 Prozent der Ansteckungen verantwortlich ist, ist diese Branche seit Beginn der Coronakrise Sündenbock. Noch immer dürfen nicht alle Betriebe öffnen. Insbesondere Clubs und Diskotheken haben noch immer keine Öffnungsperspektive. Und das, obwohl bereits ein Gericht die fehlende Verhältnismäßigkeit der Maßnahme bestätigt hat. Nach der Entscheidung des OVG Lünenburg muss von der Politik nun zu erwarten sein, dass die Öffnung aller Clubs und Diskotheken zumindest bei einer Inzidenz von unter 35 ermöglicht wird. In den heutigen Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz wird für Clubs und Diskotheken zudem ein Hygienekonzept vorgeschrieben. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass unter entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen eine Öffnung dieser Betriebe durchaus vertretbar ist. Bayern muss hier endlich nachziehen!

Dazu braucht es dann auch klar definierte Zugangsregeln. Für mich kommt dafür nur die 3G- Regeln in Frage. Eine politische Instrumentalisierung der Gastronomiebranche über eine verpflichtende 2G- Regel lehne ich ab. Hierüber sollen die Betreiber selbst entscheiden können. Ich fordere, dass auch Schnelltests grundsätzlich als Zugangsberechtigung für Clubs und Diskotheken ausreichend sind. Die Gastronomie darf nicht für eine Spaltung der Gesellschaft instrumentalisiert werden!

Grundsätzlich fordert die AfD und ich als tourismuspolitischer Sprecher von Anfang an das schwedische Modell des Offenbleibens des Gastgewerbes. Gerade auf Grund der dortigen Erfahrungen mit der Infektionsgefahr in der Gastronomie wäre es grundsätzlich auch richtig, in Deutschland die Coronabeschränkungen aufzuheben und die alleinige Inzidenzbewertung drastisch zu relativieren, indem man die Auslastung der medizinischen Intensivkapazitäten als Hauptmaßstab verwendet. Wenn die Regierung Söder aber meint, die Einschränkungen aufrecht zu erhalten, müssen sie zumindest verhältnismäßig sein und nicht zur Spaltung der Gesellschaft samt der Unwirtschaftlichkeit vieler Gastgewerbebetriebe zu führen.“

Franz Bergmüller, MdL
Wirtschafts- und tourismuspolitischer Sprecher der bayerischen AfD-Fraktion

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