Die Bundesregierung hat als Reaktion auf den vom regierungsnahen RKI verkündeten Anstieg der 7-Tage-Inzidenzwerte eine Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes beschlossen. Diese Änderung sieht u.a. vor, dass ab einer bundesweiten 7-Tage-Inzidenz von 100 die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit, der Freiheit der Person, der Freizügigkeit und der Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt werden können. Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Andreas Winhart, sagt dazu:
„Mit den geplanten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes begeben sich Merkel und Söder auf einen gefährlichen Weg, der unsere Gesellschaft nicht nur in einen möglichen Dauer-Lockdown führt, sondern zur Aushebelung unserer demokratischen Grundordnung beiträgt.
Als AfD haben wir schon seit Beginn der sogenannten Pandemie darauf hingewiesen, dass die Inzidenzwerte willkürlich bestimmt sind und keine wissenschaftlich begründete Aussagekraft haben. Daher ist die gesetzliche Fixierung auf besagte Inzidenzen ebenfalls willkürlich und birgt die Gefahr der Manipulation, denn die Inzidenzwerte hängen von der Testanzahl ab.
Darüber hinaus werden die von Merkel und Söder vorgesehenen Gesetzesverschärfungen damit begründet, dass man eine zu große Belastung des Gesundheitssystems verhindern möchte. Hier müssen wir festhalten, dass das Gesundheitssystem zu keinem Zeitpunkt seit Beginn der angeblichen Pandemie in seinem Funktionieren gefährdet war. Das Argument der Überlastung wird ohne valide Belege durch wissenschaftliche Studien von Merkel und Söder immer wieder angeführt.
Aus den genannten Gründen fordern wir die sofortige Aufhebung aller unverhältnismäßigen Lockdown-Maßnahmen sowie die Abkehr von der geplanten Gesetzesänderung. Wir rufen auch alle Parlamentarier dazu auf, diesem Gesetz nicht zuzustimmen, denn hier wird nicht unsere Gesundheit geschützt, sondern unsere Demokratie und Freiheit zerstört.“