Ein Kommentar von Franz Bergmüller, Metzgermeister, Gastwirt und Abgeordneter des Bayerischen Landtags:

Als die Coronakrise Anfang 2020 ihren Lauf nahm, traten die politischen und wissenschaftlichen Entscheider mit ernsten Mienen vor die Kameras und verkündeten großes Unheil. Sie beschrieben eine völlig neuartige Bedrohung und schworen die Gesellschaft auf umfassende Eindämmungsmaßnahmen ein. Am 17. März 2020 stufte das RKI dann die Gefährdungslage der Bevölkerung plötzlich als „hoch“ ein, die Folge waren Lockdown, Maskenpflicht und strenge Kontaktbeschränkungen. Medien und Politik stellten es damals so dar, als würde man alle Entscheidungen aufgrund von wissenschaftlichen Erkenntnissen treffen – doch dies stellt sich zunehmend als falsch heraus. Das investigative Multipolar-Magazin hat nun die internen Corona-Protokolle des RKIs freigeklagt und damit eine Chronik des politischen und wissenschaftlichen Versagens offengelegt.

Die Dokumente belegen, dass politische Entscheidungen im gesamten Verlauf der gesamten Krise ohne wissenschaftliche Datengrundlage und teilweise sogar entgegen bewährter Empfehlungen getroffen wurden. So wurde beispielsweise der Nationale Pandemieplan, der bereits 2005 erarbeitet und seitdem kontinuierlich weiterentwickelt wurde, während Corona konsequent missachtet. Bestehende Meldesysteme für Infektionsketten blieben ungenutzt, die statistische Erfassung von schweren Fällen wurde ebenfalls kaum durchgeführt. Die Missachtung der über viele Jahre entwickelten Eindämmungsmaßnahmen machte es möglich, dass mit manipulativen Zahlen ein völlig falsches Bild der Pandemie dargestellt wird. Dieses verantwortungslose Vorgehen führte innerhalb der Bevölkerung zu einer dramatischen Verunsicherung, die teilweise bis heute anhält.

Es stellt sich die Frage, warum sich das RKI während der Coronakrise nicht an seine hauseigenen Pläne gehalten hat, sondern sich stattdessen auf unbrauchbare Instrumente wie die neuartigen Tests verließ. Als infolge der Ausweitung der Testzahlen logischerweise auch immer mehr Fälle gemeldet wurden, stellte man dies öffentlich als Beweis einer zunehmenden Ausbreitung des Virus dar. Den Pandemieplänen kann jedoch entnommen werden, dass den Behörden diese Missinterpretation der Daten durchaus bewusst war. So heißt es im Influenza-Pandemieplan für Baden-Württemberg:

„Im Verlauf einer Pandemie kann eine bestehende Meldepflicht aufgrund der hohen Fallzahlen bzw. Zahl der Untersuchungen zu einer Überlastung der diagnostischen Einrichtungen und der Meldungsempfänger (Gesundheitsämter) führen, ohne dass die Erhöhung der Zahl einen Informationsgewinn bringt.“

Diese wichtige Aussage war auch auf die Corona-Fallzahlen übertragbar, da die statistischen Grundlagen bei jeder Epidemie identisch sind – trotzdem ignorierten die Entscheider diese Zusammenhänge und beschrieben ein dramatisches Infektionsgeschehen, das anhand der Zahlen jedoch nicht nachweisbar war. Nachweisbar sind heute hingegen die zehntausenden Insolvenzen, die überfüllten Kinderpsychiatrien und die ungezählten Impfschäden, die auf die Coronamaßnahmen folgten. Der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, der für diese verfassungswidrige Politik mitverantwortlich war, schlug nun vor kurzem eine vollständige Aufarbeitung der Coronakrise vor. Er verwahre sich dabei jedoch gegen einen „Volksgerichtshof der Corona-Leugner“ – und stellt die Maßnahmenkritiker damit auf eine Stufe mit den Mördern des NS-Regimes. Darf ein ehemaliger Minister, der mit seiner Corona-Politik tausende Existenzen zerstört hat, solche Vorwürfe erheben? Wer Kritiker aus der Mitte der Gesellschaft mit Naziverbrechern wie Roland Freisler auf eine Stufe stellt, offenbart jedenfalls eine brandgefährliche, antidemokratische Haltung.

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