Der bayerische Finanzminister Füracker (CSU) verkündete heute, dass in Bayern die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung bis zum 30. April 2023 verlängert wird. Anderenfalls hätten Immobilienbesitzer ihre Grundsteuererklärung nur noch bis heute um 24 Uhr beim Finanzamt online – oder in Bayern auch per Papierformular – abgeben können. Derzeit haben (Stand 29. Januar) in Bayern nur rund 66 Prozent der Eigentümer die Grundsteuererklärung eingereicht. Diese Zahl hält Füracker für nicht überraschend. Eine so späte Steuererklärung sei „nichts Außergewöhnliches“, sagte der CSU-Politiker im BR24-„Thema des Tages“. Der stellvertretende Vorsitzende, wohnungs- und baupolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Franz Bergmüller, äußert sich dazu wie folgt:

„Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung würde heute ablaufen, aber Bayerns Finanzminister Füracker verlängerte sie heute für den Freistaat. Am Morgen behauptete er noch, dass es normal wäre, wenn am Ende der Frist nur rund 70 Prozent der Bürger ihre Steuererklärung abgegeben hätten.

Das ist natürlich Unfug, denn wer seine Erklärung ohne Begründung nicht abgibt, bekommt nach Fristablauf eine letzte Aufforderung zur Abgabe. Dann erhält man bei Nichtabgabe gewöhnlich innerhalb eines Monats eine Steuerschätzung durch das Finanzamt.

Füracker versucht also, die Bürger zu beruhigen, aber das böse Erwachen wird bald kommen. Daran ändert auch die plötzliche Fristverlängerung nichts. Denn viele Menschen sind mit dieser Grundsteuererklärung völlig überfordert. Der Bund hingegen hat die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung für seine eigenen Liegenschaften einfach bis zum September verlängert.

Der ganze Bürokratismus wäre gar nicht nötig gewesen. Man hätte schließlich die Grundsteuerdaten von älteren Erhebungen vorlegen können und mit einer Widerspruchsregelung die Bürger vor diesem bürokratischen Wirrwarr bewahren können.

Die AfD hat sich immer für ein unbürokratisches und bürgerfreundliches Meldeverfahren eingesetzt. Vor allem treten wir dafür ein, dass Immobilienbesitzer – und damit auch die Mieter – nicht noch stärker belastet werden.“

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