Die seit 1. Juli verpflichtenden neuen Grundsteuererklärungen kommen nicht recht in Schwung. Sie hinken dem Zeitplan deutlich hinterher. Die Einhaltung der Frist für die Abgabe der ca. 38 Mio. sogenannten Feststellungserklärungen zum 31.10.2022 scheint unerreichbar. Dazu äußert sich Franz Bergmüller, stellvertretender Vorsitzender der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag wie folgt:

„Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts machte eine Änderung des Grundsteuerverfahrens aufgrund Verletzungen des Gleichheitsgrundsatzes notwendig. Der Bundesgesetzgeber ließ durch eine Öffnungsklausel den Ländern die Möglichkeit zur eigenen Ausgestaltung der Grundsteuer.

CSU und Freie Wähler entschieden sich für ein gemischtes Berechnungsmodell, das sowohl die Grundstücksflächen als auch die Wohnflächen berücksichtigt. Dies sei “unbürokratisch genug, um mit noch geringem Aufwand die Steuer bemessen zu können”, so der CSU-Abgeordnete Josef Schmid.

Doch augenscheinlich reichen die Kapazitäten vieler Steuerberater und Wirtschaftsprüfer trotzdem nicht aus und auch die Elster-Software scheint dem Umfang der Bürokratie nicht gewachsen zu sein.

Um die Steuerpflichtigen nicht ins offenen Messer laufen zu lassen muss schnellstmöglich eine Lösung her! In einem Antrag haben wir die Staatsregierung daher aufgefordert eine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember zu erwirken.“

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