Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist die Mietpreisbremse nicht verfassungswidrig. Die Bestimmung sei sowohl mit der Eigentumsgarantie, als auch mit der Vertragsfreiheit vereinbar. Wie Mitte August durch den Koalitionsausschuss der Bundesregierung beschlossen wurde, wird die Mietpreisbremse bis 2025 verlängert und gleichzeitig verschärft. Franz Bergmüller, Leiter des bayerischen AfD-Arbeitskreises „Wohnen, Bauen und Verkehr“, kritisiert diese Entwicklung.

„Durch die Mietpreisbremse soll Wohnen in Ballungszentren mit hohen Mieten bezahlbar bleiben. Dieser Gedanke ist jedoch leider nicht zu Ende gedacht. Hohe Mieten entstehen durch einen Mangel an Wohnraum. Um diesen Mangel zu beseitigen müssten mehr Wohnungen entstehen. Wenn die Mieten allerdings durch Mietpreisbremsen künstlich gesenkt werden, rechnet sich die Aktivierung von Wohnraum, bzw. das Erbauen neuer Wohnungen für mögliche Investoren nicht. Was zunächst wie eine Entlastung der Mieter wirkt, führt auf lange Sicht jedoch zu einer Verschärfung der Wohnungssituation.

Als Leiter des bayerischen AfD-Arbeitskreises „Wohnen, Bauen und Verkehr“, sowie wirtschaftspolitscher Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, warne ich dringend davor, den Wohnungsmarkt durch derartige Eingriffe künstlich zu regulieren. Stattdessen brauchen wir dringend Anreize durch finanzielle Förderung und Bürokratieabbau, um Investitionen in Wohnungsbau wieder attraktiv zu machen. Wenn das Angebot an Wohnungen steigt, entzerrt sich die angespannte Wohnsituation und Mietpreise bleiben stabil.

Ich setze mich für eine nachhaltige Wohnungspolitik ohne staatliche Enteignung ein. Wir brauchen Lösungsansätze, die Mietern und Vermietern künftig faire Bedingungen schaffen und die derzeitige Wohnsituation entschärfen. Die schleichende Enteignung von Immobilien ist dabei keine Alternative.“

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