Pressemitteilung
Kein Freifahrtschein für Schwarzfahrer – Beförderungserschleichung muss Straftat bleiben
Bislang wird die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln ohne einen gültigen Fahrschein nach § 265a des Strafgesetzbuchs (StGB) als Straftat gewertet. Eine repräsentative Umfrage von Infratest dimap ergab jetzt, dass 50 Prozent es richtig finden, dass Schwarzfahrer, die die Geldstrafe nicht zahlen, eine Haftstrafe antreten müssen, 45 Prozent sind dagegen. Bestrebungen, Schwarzfahren aus dem Strafgesetzbuch zu streichen oder als Ordnungswidrigkeit einzustufen, lehnt die AfD strikt ab. Franz Bergmüller, verkehrspolitischer Sprecher und stellvertretender Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, führt dazu folgendes aus: