Harald Meußgeier: Ja zu sauberem Wasser, aber es muss bezahlbar sein – Deshalb keine weiteren ökosozialistischen Regulierungen!

Die Grünen haben einen Dringlichkeitsantrag unter dem Titel „Für die Menschen und die Kommunen in Bayern: Wer unser Wasser verschmutzt, muss zahlen!“ in den Bayerischen Landtag eingebracht. Darin fordern sie die Staatsregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass die EU-Kommunalabwasserrichtlinie 2024/3019 bis Ende Juli 2027 in Deutschland umgesetzt wird. Harald Meußgeier erklärt dazu als Leiter des Arbeitskreises für Umwelt und Verbraucherschutz der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag:

MdL Franz Bergmüller: „Rentenkommission gefährdet Mittelstand und Arbeitsplätze – Vorschläge sind Frontalangriff auf Gastronomie, Handwerk, Handel und Dienstleistungen“

Die von Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas vorgestellten Vorschläge der Rentenkommission stoßen auf massive Kritik. Neben höheren Beiträgen und einer längeren Lebensarbeitszeit sieht das Reformpaket unter anderem vor, den bisherigen Sonderstatus von Minijobs weitgehend abzuschaffen und auf Schülerinnen und Schüler zu beschränken. Gleichzeitig sollen zusätzliche kapitalgedeckte Rentenbeiträge erhoben werden. Dazu MdL Franz Bergmüller, tourismuspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion und Abgeordneter im Bayerischen Landtag:

MdL Franz Bergmüller: „Die Wirtschaftsweisen leben in ihrer eigenen Blase – die Gastronomie kämpft ums Überleben!“

Die Vorsitzende des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Monika Schnitzer, hat die Rücknahme der Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie gefordert. Die Maßnahme koste den Staat jährlich rund 3,4 Milliarden Euro und rette nach ihrer Ansicht die Landgasthäuser nicht. Stattdessen würden insbesondere große Ketten profitieren. Dazu MdL Franz Bergmüller, tourismuspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion und Abgeordneter im Bayerischen Landtag:

Harald Meußgeier: Naturschutz darf nicht zu Lasten der Landwirte und Waldbesitzer gehen – Nein zur EU-Wiederherstellungsverordnung!

Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur („Nature Restoration Law“) soll in Deutschland durch den Nationalen Wiederherstellungsplan umgesetzt werden. Dieser wird von Bund und Ländern erarbeitet. Die Verordnung verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, umfangreiche Maßnahmen zur Renaturierung und Wiederherstellung von Ökosystemen umzusetzen. Hierzu muss die Bundesrepublik bis September 2026 einen Wiederherstellungsplan vorlegen, der konkrete Ziele, Maßnahmen und Zeitpläne festlegt.